Hallo,
ich habe meine UG letztes Jahr in eine Einzelgesellschaft verschmolzen und eine steuerfreie Buchwertfortführung beim Finanzamt beantragt.
Nun bin ich für das Eigenkapital der UG zur KapErtSteuer veranlagt worden, die ich nun bei der jetzigen EST wieder in Abzug bringen kann.
Jedoch möchte das Finanzamt nun das Eigenkapital, welches jetzt eins zu eins in die EG überführt wurde als Einnahme steuerpflichtig bewerten.
Das kann doch meiner MEinung nicht sein, dafür gibt es doch die steuerfreie Buchwertfortführung.
Ich habe ja auf diese Werte in der UG KST gezahlt und KapErtrSteuer und soll jetz nochmal das ganze als Einnahme versteuern?
Kann mir hier einer einen Tipp für einen entsprechenden Einspruch geben.
Danke
Verschmelzung UG in Einzelunternehmen
Re: Verschmelzung UG in Einzelunternehmen
Der hoffentlich vorhandene Steuerberater. Auch bei einer Buchwertfortführung kann es beim übernehmenden Rechtsträger zu Einkünften kommen (§§ 4, 7 UmwStG).Kann mir hier einer einen Tipp für einen entsprechenden Einspruch geben.