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wg. Elternzeit kaum gezahlte Steuern - hohe Sonderausgaben trotzdem angeben?

Verfasst: 23. Jan 2023, 15:12
von wombatmellie
Hallo zusammen,
ich stehe etwas auf dem Schlauch.
Letztes Jahr war ich bis auf 1,5 Monate in Elternzeit und laut meiner Lohnsteuerabrechnung wurden nur ein paar Euro Steuer von meinem Gehalt abgezogen. Elterngeld habe ich nicht viel bekommen (war das 2. Jahr Elternzeit). Mein Mann ist steuerbefreit (auch kein Progressionsvorbehalt) da er bei der UN arbeitet. Wir hatten recht viele Sonderausgaben, daher frage ich mich nun, ob wir die überhaupt angeben sollten (ich würde mir die Mühe nicht machen, wenn wir nichts zurückbekämen) - denn wir haben ja de facto kaum Steuern bezahlt. Verlustvortrag geht soweit ich es verstehe aber auch nicht, da wir ja kein negatives Einkommen hatten. Oder muss ich bedenken, dass mein Elterngeld noch nachträglich besteuert wird (das wird ja ersmal ausgezahlt ohne Steuerabzug), oder?
Danke euch vielmals!
LG Mellie

Re: wg. Elternzeit kaum gezahlte Steuern - hohe Sonderausgaben trotzdem angeben?

Verfasst: 23. Jan 2023, 15:30
von muemmel
Ja, dann rechnen Sie doch mal durch, ob das Elterngeld zu einer Nachzahlung führen würde - einfach mal die Daten ohne die Sonderausgaben in ein Steuerprogramm eingeben. Und wenn dem so ist, dann sollte man die Sonderausgaben zwecks Vermeidung/Verringerung der Nachzahlung angeben.

Re: wg. Elternzeit kaum gezahlte Steuern - hohe Sonderausgaben trotzdem angeben?

Verfasst: 23. Jan 2023, 21:50
von wombatmellie
Mit Steuersoftwares war ich leider aufgrund des Jobs meines Mannes nicht erfolgreich (es kommen immer Fehlermeldungen), da sein Einkommen so speziell ist, dass es in keinem Formularfeld eingetragen werden kann. Muss es in Elster auch immer freilassen und dann per Beleg nachreichen.

Re: wg. Elternzeit kaum gezahlte Steuern - hohe Sonderausgaben trotzdem angeben?

Verfasst: 24. Jan 2023, 10:28
von reckoner
Hallo,
Mein Mann ist steuerbefreit (auch kein Progressionsvorbehalt) da er bei der UN arbeitet.
Wenn das wirklich so ist, dann könnte hier ein Fall vorliegen, in dem eine Einzelveranlagung besser ist. Probier das doch mal.

Stefan

Re: wg. Elternzeit kaum gezahlte Steuern - hohe Sonderausgaben trotzdem angeben?

Verfasst: 24. Jan 2023, 11:30
von taxpert
wombatmellie hat geschrieben: 23. Jan 2023, 15:12 steuerbefreit (auch kein Progressionsvorbehalt)
wombatmellie hat geschrieben: 23. Jan 2023, 21:50 dass es in keinem Formularfeld eingetragen werden kann.
Einkünfte, die steuerbefreit sind und auch nicht unter den Progressionsvorbehalt fallen, haben in der Steuererklärung schlicht nichts verloren. Deshalb erschließt es sich mir nicht wirklich, warum man mit den normalen Programmen nicht erfolgreich war.

taxpert

Re: wg. Elternzeit kaum gezahlte Steuern - hohe Sonderausgaben trotzdem angeben?

Verfasst: 25. Jan 2023, 12:58
von reckoner
Hallo,

ich glaube ich muss meine Aussage zurücknehmen, es dürfte sogar eher das Gegenteil zutreffen.

Denn wenn das Einkommen des Ehemanns wirklich komplett steuerfrei ist*, dann dürfte die Zusammenveranlagung gerade besser sein; die Ehefrau hätte dann ja beide Grundfreibeträge.

*was ich abolut nicht einschätzen, ja sogar gar nicht glauben kann

Stefan

Re: wg. Elternzeit kaum gezahlte Steuern - hohe Sonderausgaben trotzdem angeben?

Verfasst: 25. Jan 2023, 21:16
von taxpert
reckoner hat geschrieben: 25. Jan 2023, 12:58 *was ich abolut nicht einschätzen, ja sogar gar nicht glauben kann
Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21.11.1947 (BGBl 1954 II, 640)

Auch Bezüge von Mitarbeitern der EU sind z.B. in D steuerfrei, unterliegen aber der Besteuerung durch die EU selbst.

taxpert

Re: wg. Elternzeit kaum gezahlte Steuern - hohe Sonderausgaben trotzdem angeben?

Verfasst: 25. Jan 2023, 22:11
von reckoner
Hallo taxpert,

das es steuerfreie Einkommen gibt ist mir schon klar. Aber wirklich auch ohne Progressionsvorbehalt? Und mit Zusammenveranlagung, also doppelte Freibeträge für den Ehepartner?

@TE: Zu erklären wäre das dann eigentlich ganz einfach, Zusammenveranlagung und alles zum Ehemann freilassen, also so als würde er gar nicht arbeiten.

Stefan

Re: wg. Elternzeit kaum gezahlte Steuern - hohe Sonderausgaben trotzdem angeben?

Verfasst: 26. Jan 2023, 07:22
von taxpert
reckoner hat geschrieben: 25. Jan 2023, 22:11 Aber wirklich auch ohne Progressionsvorbehalt?
§32b Abs.1 Nr.4 EStG hat geschrieben:Einkünfte, die nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen unter dem Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der Einkommensteuer steuerfrei sind,
In §19 lit.b des Abkommens regelt jedoch ausschließlich die Steuerfreiheit, nicht aber, dass die Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Damit kommt §32b EStG auch nicht zum Tragen.

Ist aber doch bei vielen anderen Einkünften auch so! Klassisches Beispiel sind ausländische Einkünfte aus V+V. Nach den meisten DBAs wegen des Belegenheitsprinzips keine Besteuerung in D, aber Progressionsvorbehalt nach DBA. Soweit in EU belegen dann aber wegen §32b Abs.1 Satz 2 Nr. 3 EStG dann doch wieder aus dem Progressionsvorbehalt heraus genommen. Also steuerfrei UND kein Progressionsvorbehalt.

taxpert