01.07.22 Hausgekauft und selber mit der Sanierung angefangen+ Neben Job(Freiberufler)

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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kamy
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01.07.22 Hausgekauft und selber mit der Sanierung angefangen+ Neben Job(Freiberufler)

Beitrag von kamy »

Hallo und Vielen für eure Hilfe,

wir haben geschafft endlich im Juli 2023 ein kleines Häuschen zukaufen und wir Sanieren aktuell und nach dem Sanierung wollen wir ein Teil zu vermieten((nach dem Sanierung).
Meine Fragen sind:

1.kann ich meine Ausgaben für Sanierung des Hauses und Ausgaben vom meine Lohnsteuer vom 2022 absetzen und finanzielle Hilfe bekommen(oder kann ich ab 2023 von Einkommensteuer absetzen)

2. wegen meine Neben Job (Freiberufler)zur Finanzielle Unterstützung ab 2023 muss Einkommen Steuer machen ab 2023 kann ich meine Ausgaben für die Sanierung/Notar/ Zinsen vom Hauskredit/Ausgaben von meiner Einkommensteuer absetzen?

Mfg
K.Re
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: 01.07.22 Hausgekauft und selber mit der Sanierung angefangen+ Neben Job(Freiberufler)

Beitrag von Severina »

"1.kann ich meine Ausgaben für Sanierung des Hauses und Ausgaben vom meine Lohnsteuer vom 2022 absetzen"

Soweit sie auf den zu vermieteten Teil entfallen und es tatsächlich zur Vermietung kommt, ja. Ggf aber nur im Wege der Abschreibung, das hängt von der Höhe des Kaufpreises und der Summe der Sanuerungskosten ab.

"und finanzielle Hilfe bekommen"

Was meinst Du damit? Eine Steuererstattung? U.U. ja, siehe oben.

"kann ich meine Ausgaben für die Sanierung/Notar/ Zinsen vom Hauskredit/Ausgaben von meiner Einkommensteuer absetzen?"

Sanierung: s.oben.
Notar: Bestandteil der Anschaffungskosten, werden anteilig, soweit sie sich nicht auf die Anschaffungskosten des Grundstücks beziehen und soweit sie sich auf den vermieteten Tel beziehen, mit abgeschrieben (über 50 Jahre).
Zinsen: soweit auf den vermieteten Teil bezogen, sofort absetzbar Kosten.

"von meiner Lohnsteuer/ Einkommensteuer absetzen?"

Nicht von der Lohn/ Einkommensteuer direkt, sie mindern das zu versteuernde Einkommen.
Ich würde raten, mindestens für das erste Jahr einen Steuerberater zu beauftragen. Das ist nicht trivial, und die Fragen hier deuten darauf hin, dass nur wenig Grundwissen vorhanden ist.
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