Anmeldung eines Kleinstgewerbes notwendig?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Snaker83
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Registriert: 26. Mai 2012, 11:10

Anmeldung eines Kleinstgewerbes notwendig?

Beitrag von Snaker83 »

Hallo zusammen,

Hintergrund zu meiner untenstehenden Frage:

In meiner Freizeit als Hobby streame ich - vorwiegend über Twitch/Youtube - Videospiele. Die Bezeichnung wird gerne als "Content-Creator" oder auf deutsch "Erstellung von Video's für Twitch und Youtube" betitelt.

Zuschauer habe die Möglichkeit über Spenden oder Abos den Streamer finanziell zu unterstützen. Der Streamer generiert also ab diesem Moment "Einnahmen".

Wie gesagt, das ganz wird als Hobby betrieben und die Beträge fallen auch eher gering aus. Trotzdem schrieb mir - auf Nachfrage das Finanzamt - nun, dass ich Anlage G und Anlage EÜR ausfüllen muss.

Nun die Frage:

Sehe ich das richtig, dass ich zum Ausfüllen dann aber schon ein Kleinstgewerbe beim Gewerbeamt beantragen muss, um eine entsprechende Steuernummer zu erhalten, oder wird bei der Anlage G im Feld 3 einfach die Steuernummer von meiner normalen Einkommensteuererklärung eingetragen?

Das zweite Formular was ich liefern muss wäre die Anlage EÜR. Auch da muss man eine "Betriebs" Steuernummer eintragen... ist das die gleiche wie die Steuernummer aus der Anlage G oder eine andere? Von wem bekommt man diese?
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