Grüßi Zusammen!
Ich bin neu hier und hätte eine Frage zu Werbungskosten für ein geerbtes EFH. Ist es möglich (und zulässig), ein Haus zu bewerten, ohne dass irgendwelche Belege der Bau- und Nebenkosten vorliegen?
Meine Lebenspartnerin hat ihr Elternaus (Bj. 1987) hälftig geerbt und nun erstmals vermietet. In ihrer ESt-Erklärung (Anlage V) möchte ich die jährlichen 2% Abschreibung der Anschaffungskosten des Gebäudes nutzen, jedoch liegen uns keinerlei Belege der Bau- und Baunebenkosten vor.
Gibt es irgendeine anerkannte Möglichkeit, trotzdem eine Berechnung vorzunehmen? Im Fall der Erbschaftssteuererklärung konnte ich ohne Probleme den Gebäuderegelherstellungswert nach § 190 BewG ermitteln. Dieser Wert deckt sich ungefähr mit den Kosten, die mir mal von der Erblasserin mündlich genannt wurden. Aber kann/darf ich damit irgendwas anfangen?
Wäre für jeden Tipp dankbar!
LG BeWo
Herstellungskostenermittlung für EFH ohne Belege möglich?
Re: Herstellungskostenermittlung für EFH ohne Belege möglich?
Dann sind die AHK vom FA zu schätzen, §162 AO. Man kann dem FA natürlich eine eigene Schätzung anbieten, z.B. über ...
Mein Vorschlag in diesen Fällen ist immer, das Excel-Tool zur vereinfachten Kaufpreisaufteilung des BMF mit einem fiktiven Erwerb im Fertigstellungsjahr zu nutzen. Vergleichs- und Ertragswertverfahren durch nein abwählen und den GuB mit fiktiven Werten bestücken. Das Tool errechnet dann die NHK im Jahr der Fertigstellung aus.
Andere Alternative: Akteneinsicht bei der Einheitsbewertung ! In der Erklärung zum Einheitswert wird auch nach den Herstellungskosten gefragt ...
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Herstellungskostenermittlung für EFH ohne Belege möglich?
Hallo taxpert,
herzlichen Dank für die wertvollen Hinweise. Werde mich gleich an die Arbeit machen... Beste Grüße!
herzlichen Dank für die wertvollen Hinweise. Werde mich gleich an die Arbeit machen... Beste Grüße!