Finanzplanung: Netto bei Zusammenveranlagung berechnen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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bene100
Beiträge: 2
Registriert: 14. Jan 2023, 21:48

Finanzplanung: Netto bei Zusammenveranlagung berechnen

Beitrag von bene100 »

Hallo,

zwecks Familienplanung würde ich gerne mal eine genaue Finanzplanung machen, was unser Familiennetto zukünftig sein wird.

Über die üblichen Brutto-Netto-Rechner im Internet (z.B. https://www.steuergo.de/de/rechner/brutto_netto_rechner) kann ich leider immer nur die Einzelveranlagung angeben. Bei einem beispielhaften Jahresgehalt von 50 TEUR brutto kommen dann (je nach Einstellung) ca. 31.600 EUR netto heraus. Die dort ausgewiesene Lohnsteuer ist ca. 7.600 EUR.

Jetzt gibt es noch separat den Einkommensteuerrechner (z.B. https://www.steuergo.de/de/rechner/einkommensteuer-rechner). Dort werden für die 50 TEUR Brutto bei Einzelveranlagung eine EST von ca. 11.300 EUR, bei Zusammenveranlagung von ca. 6.500 EUR angegeben.

=> Ich vermute beim Brutto-Netto Rechner werden gleich die Effekte der steuerlichen Wirkung der Vorsorgebeiträge und Kirchensteuer berücksichtigt.

Nehmen wir an, meine Frau verdient nichts und ich verdiene 50 TEUR brutto. Wie bekomme ich am besten das Netto bei Zusammenveranlagung heraus? Durch den Splittingtarif müsste ich ja weniger EST zahlen als 6.500 EUR, da die Vorsorgebeiträge auch noch berücksichtigt werden, oder?

Grüße
Bene
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Finanzplanung: Netto bei Zusammenveranlagung berechnen

Beitrag von muemmel »

Nehmen wir an, meine Frau verdient nichts und ich verdiene 50 TEUR brutto. Dann brauchen Sie ja keine Steuererklärung abgeben und es bleibt bei der gezahlten Steuer. Da wählt man natürlich Klasse 3 und zahlt 3766 Euro (plus Kirchensteuer).
bene100
Beiträge: 2
Registriert: 14. Jan 2023, 21:48

Re: Finanzplanung: Netto bei Zusammenveranlagung berechnen

Beitrag von bene100 »

Hallo,

danke für deine Antwort. Das wäre natürlich eine ideale Strategie.

Ich dachte aber wenn man Steuerklasse 3 und 5 wählt als Ehepaar hat man eine Abgabepflicht?

Grüße
Bene
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Finanzplanung: Netto bei Zusammenveranlagung berechnen

Beitrag von reckoner »

Hallo,

nein, die Abgabepflicht entsteht bei Einkünften auf Steuerklasse 5.
Und natürlich durch zahlreiche andere Einkünfte (etwa Lohnersatzleistungen, Renten, Vermietung, Selbstständigkeit u.e.m.).

Stefan
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