Rechnungsadresse nicht die Firmenanschrift

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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nochAhnungslose
Beiträge: 1
Registriert: 11. Jan 2023, 15:17

Rechnungsadresse nicht die Firmenanschrift

Beitrag von nochAhnungslose »

Hallo,

kurze Frage:
Einzelunternehmer Max Mustermann hat sich Handelswaren zum Wohnsitz seiner Freundin schicken lassen, Lieferant übernimmt dies leider auch als Rechnungsadresse.

Name des Einzelunternehmers stimmt überein, Adresse natürlich nicht mit der Unternehmensanschrift.

Sind solche Rechnungen in der Buchhaltung zulässig und werden vom Finanzamt anerkannt.
Oder darf ich freundlich um Änderung der Rechnungen bitten.

Hoffe auf die erste Variante, da es leider nicht nur eine Rechnung ist.

Danke für eure Hilfe
MfG Alex
taxpert
Beiträge: 798
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Rechnungsadresse nicht die Firmenanschrift

Beitrag von taxpert »

nochAhnungslose hat geschrieben: 11. Jan 2023, 15:30 Hoffe auf die erste Variante,
Vom Grundsatz her schon, A14.5 Abs.2 Sätze 4 und 5 UStAE, was aber natürlich nicht heißt, dass es nicht trotzdem Probleme geben kann, denn es stellt sich natürlich schon die Frage, ob diese Waren auch tatsächlich für den Betrieb erworben wurden. Das aber bereits schon wegen der Lieferanschrift!

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
seven7yseven
Beiträge: 1
Registriert: 14. Jan 2023, 22:16

Re: Rechnungsadresse nicht die Firmenanschrift

Beitrag von seven7yseven »

Hallo,

ich habe eine ähnliche Frage ergänzend zur obigen:

Ich bin Einzelunternehmer mit Regelbesteuerung (Online-Handel) und habe eine andere Privatadresse als die gewerbliche Anschrift (ein Haus weiter, aber eben andere Hausnummer). Habe aber noch Zugriff auf die Immobilie nebenan, auf die das Gewerbe angemeldet ist und kann dort entsprechend Post empfangen - bin dort also erreichbar.

Darf ich beide Adressen parallel bzw. - mal die eine, mal die andere - als Rechnungsadressen nutzen? Mache das nicht gerne, aber es lässt sich nicht immer vermeiden.

Versuche zwar, vieles über die gewerbliche Adresse laufen zu lassen, in manchen Fällen ist das aber schwierig (z. B. wenn Verifizierung wie VideoIdent etc. mit Personalausweis und somit privater Anschrift bei der Anmeldung notwendig ist (z. B. Mobilfunk, Kreditkarte für das Gewerbe..).

Oder wenn Dinge mit dem privaten Account auf die private Rechnungsadresse online gekauft werden, die dann gewerblich verkauft werden, weil man sonst überall zwei Kauf-Accounts bräuchte, es lässt sich ja i. d. R. nur eine Rechnungsadresse hinterlegen (Lieferadressen gehen natürlich mehrere). Als Einzelunternehmer ja prinzipiell egal und möglich, aber so hat man halt mal die eine und mal die andere Rechnungsadresse, je nachdem ob die Leistung bzw. der Zugang (Account) rein gewerblich angelegt wurde (dann direkt auf Gewerbeadresse, z. B. Buchhaltungssoftware etc.) oder eben sowohl privat als auch gewerblich gemischt genutzt wird (Zugang Online-Shops zum Kaufen).

Ich habe jetzt zwei widersprüchliche Meinungen gehört, daher würde ich mich hier bei den Experten gerne (natürlich unverbindlich) absichern.

Danke!
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