Guten Abend zusammen,
Ich habe eine eher unübliche Frage, vllt könnt ihr mir dennoch behilflich sein.
Ich hab vor mir demnächst eine zweite Eigentumswohnung zuzulegen. Es handelt sich um eine Pendlerwohnung am Dienstort (Zweitwohnsitz).
Absicht ist es, die Wohnung aufwendig zu sanieren. Mein Vater würde mich gerne unterstützen damit ich bei den gestiegenen Zinsen nur einen geringen Kredit bei der Bank benötige.
Szenario:
Ich (Eigentümer) werde die Wohnung kaufen und mein Vater (Vermieter) wird diese an mich für 5 Jahre vermieten, damit ich Ihm das geliehene Geld zurück zahle. Kann mein Vater dann die Kosten für die Sanierung der Immobilie von der Steuer absetzen? Ortsübliche Miete würde eingehalten werden.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Steuer Absetzung Vermietung
Re: Steuer Absetzung Vermietung
Warum sollten Sie etwas mieten können oder müssen, dessen Eigentümer Sie sind? Und wie kann ihr Vater etwas vermieten, was nicht sein Eigentum ist?
Re: Steuer Absetzung Vermietung
Der Vermieter muss nicht gleich Eigentümer einer Sache sein. Vermieter ist derjenige, der laut Mietvertrag das Mietobjekt vermietet.
Und in Summe könnte ich als Eigentümer deutlich weniger Steuerlich geltend machen als mein Vater. Daher überhaupt die Überlegung den privaten Kredit so zu tilgen.
Und in Summe könnte ich als Eigentümer deutlich weniger Steuerlich geltend machen als mein Vater. Daher überhaupt die Überlegung den privaten Kredit so zu tilgen.
Re: Steuer Absetzung Vermietung
Das ist zwar korrekt, nur ist man, wenn es keinen anderen wirtschaftlich vernünftigen Grund für solche abwegigen Konstruktionen gibt, ganz schnell im § 42 AO.Der Vermieter muss nicht gleich Eigentümer einer Sache sein. Vermieter ist derjenige, der laut Mietvertrag das Mietobjekt vermietet.