Verhinderungspflege rückwirkend dem FA melden?

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Hano2016
Beiträge: 7
Registriert: 12. Mär 2016, 08:24

Verhinderungspflege rückwirkend dem FA melden?

Beitrag von Hano2016 »

Guten Morgen und frohe Weihnachten,

meine Tochter hatte bei einer Nachbarin seit 3 Jahren Verhinderungspflege geleistet und dafür wurde sie stundenweise bezahlt. Sie hatte die Summe nicht in ihrer Steuerklärung angegeben, da sie dachte, dass dies steuerfrei wäre. Nun hat uns der Sohn der Nachbarin aufgeklärt, da seine Mutter Verhinderungspflege beantragt hat, dass das Geld in der Einkommenssteuer angegeben werden muss. Ist zwar dann steuerfrei, wenn die 2.418.- € im Jahr nicht überschritten werden ( war nicht der Fall ), aber es muss angegeben werden. Nun wurde die Verhinderungspflege der Nachbarin genehmigt und für meine Tochter stellt sich nun die Frage, muss sie die Zahlungen für die letzten 3 Jahren, die sie bekommen hat, dem Finanzamt nachmelden. Wenn es so ist, müsste sie ja dann Steuern zahlen, da die Summe von 2.418.- € im Jahr überschritten wird, da die Summe von 3 Jahren steht. Wenn sie es jedes Jahr angeben würde, fallen keine Steuern an. Weiß jemand wie sie vorgehen sollte?

Für Antworten im Voraus vielen Dank!
stahlklaue
Beiträge: 1
Registriert: 4. Mär 2024, 10:28

Re: Verhinderungspflege rückwirkend dem FA melden?

Beitrag von stahlklaue »

eine gute frage. beschäftige mich aktuell auch damit. meiner meinung ist das nicht steuerfrei! muss als einkommen angegeben werden und versteuert werden. auch wenn die 2418€ nicht überschritten wurden. deine tochte könnte es als minijob anmelden aber ob das steuerlich sinnvoll ist leider keine ahnung. vielleicht weiß einer der experten hier etwas genaues!
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