Moin moin,
ich hoffe hier Rat zu finden, da meine Recherchen nicht die Antwort brachten die ich mir erhofft habe.
Seit letztem Jahr habe ich eine PV-Anlage 9,9kwp und einen Batteriespeicher 9,75kw installiert. Auf Grund der hohen Investitionssumme habe ich die Regelbesteuerung (Unternehmereigenschaft) gewählt um mir die Vorsteuer erstatten zu lassen. Nach 6 Jahren wechsle ich in die Kleinunternehmerregelung. UST-Voranmeldung muss ich Quartalsweise machen (IST-Besteuerung). Soweit, so gut.
Annahme:
Bei der Einspeisevergütung muss ich die UST die ich vom Netzbetreiber erhalten habe natürlich weiterleiten.
Das gilt auch für den Eigenverbrauch des produzierten Stroms, dies ist auch UST-Pflichtig.
Frage:
Kann ich mir die Vorsteuer ziehen bzw in Abzug bringen, wenn ich Strom von meinem Stromanbieter zukaufen muss weil die Anlage nicht genug produziert? Den unentgeltlichen Eigenverbrauch muss ich ja auch versteuern.
VG
Tobi
Vorsteuer Zukauf Strom
Re: Vorsteuer Zukauf Strom
Nein - die Lieferung von Strom wird ja nicht für Dein Unternehmen , sondern für private Zwecke ausgeführt.
Lese § 15 UStG.
Lese § 15 UStG.