Hallo Leute,
Ich habe eine Frage bei der sich mein Steuerberater und meine Kunde
Die Meinungen teilen ..
Folgendes , ich habe eine Auftrag im nov. 21 bekommen ,die Rechnung im Dez.
21 gestellt und der Zahlungseingangs war Jan. 22 ..
So muss ich nun das diesen Umsatz im Jahr 21 oder 22 angeben ?
Einmal heißt es im Jahr der erbrachten Leistung, gegenüber dem Hahr des Zahlungs-
Eingangs ..
Ich bin verwirrt …
Grüße und Danke
Rechnungsdatum und Zahlungsdatum über Jahreswechsel
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Re: Rechnungsdatum und Zahlungsdatum über Jahreswechsel
Bilanzierer oder Einnahme-Überschuss-Rechner?
Und um Angabe des Umsatz wo genau geht es - in der USt-VA oder ggf. in der EÜR?
Und um Angabe des Umsatz wo genau geht es - in der USt-VA oder ggf. in der EÜR?
Re: Rechnungsdatum und Zahlungsdatum über Jahreswechsel
Da wir im UF Umsatzsteuer sind, wird es wohl um diese gehen. Und da lautet die Antwort: Beides ist richtig, denn es gibt die Soll-Versteuerung und die Ist-Versteuerung. Welche Methode Sie anwenden, kann hier keiner wissen..
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Re: Rechnungsdatum und Zahlungsdatum über Jahreswechsel
Da ich 2021 mit der nebentätigkeit begann, habe ich 2021 auf den Rechnungen keine UST. Angegeben
Aber eine Rechnung aus Dez. 21 wurde dann im Jan 22 bezahlt , und da ich 2022
uST. Pflichtig bin, weiß ich nicht, was nun richtig ist .
Aber eine Rechnung aus Dez. 21 wurde dann im Jan 22 bezahlt , und da ich 2022
uST. Pflichtig bin, weiß ich nicht, was nun richtig ist .
Re: Rechnungsdatum und Zahlungsdatum über Jahreswechsel
Falls Sie damit sagen wollen, dass Sie 2021 Kleinunternehmer i.S. des § 19 UStG waren, 2022 aber nicht mehr, so kommt es für die Anwendung der KleinU-Regelung auf den Zeitpunkt der Leistung an, nicht der Vereinnahmung (A19.5 Abs. 1 UStAE).