2021 hatte ich Aktien eines insolventen Unternehmens verkauft. Da die Aktien quasi nichts mehr Wert waren, betrug der Verkaufserlös 0 €, sodass der Verlust mit meinen Gewinnen (im selben Depot) nicht verrechnet wurde. In meiner Steuererklärung hatte ich dann die Anlage KAP entsprechend ausgefüllt (u.a. wurde der nicht verrechnete Verlust in Zeile 15 eingetragen). Die Erstattung, die mir mein Steuerprogramm anzeigte, betrug genau den Betrag, den ich erwartete.
Das Finanzamt hat mich dann aufgefordert, folgende Unterlagen nachzureichen:
Ich war mir nicht sicher, was das Finanzamt genau für Unterlagen von mir wollte, deshalb hatte ich die Jahressteuerbescheinigung, die Verkaufsabrechnung sowie die Verlustverrechnung zugeschickt. Zusätzlich hatte ich noch die Jahressteuerbescheinigungen von allen anderen Banken, bei denen Kapitalerträge anfielen, dem Finanzamt geschickt, auch wenn hier keine Steuern anfielen.- Einzelaufstellung mit Bankbescheinigung sämtlicher in- sowie ausländischer
- Bescheinigung über die Uneinbringlichkeit der Kapitalforderung i.H.v. [...] €
Nun habe ich den Steuerbescheid erhalten. Die Verluste wurden nicht mti den Gewinnen verrechnet. Begründung vom Finanzamt:
Muss ich dem Finanzamt noch weitere Unterlagen zuschicken? Wenn ja, welche? Liegt der Fehler bei mir oder dem Finanzamt?Die geltend gemachten Verluste i.H.v. [...] € konnten nicht berücksichtigt werden, da keine Verlustbescheinigung i.S.d. § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG vorgelegt wurde. Die Verluste werden ansonsten seitens der Bank in einem gesonderten Verlustverrechnunstopf verrechnet.
Über Hilfe wäre ich extrem dankbar!
Beste Grüße