Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ramanujan
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Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung

Beitrag von Ramanujan »

Liebe Forengemeinde,

2021 hatte ich Aktien eines insolventen Unternehmens verkauft. Da die Aktien quasi nichts mehr Wert waren, betrug der Verkaufserlös 0 €, sodass der Verlust mit meinen Gewinnen (im selben Depot) nicht verrechnet wurde. In meiner Steuererklärung hatte ich dann die Anlage KAP entsprechend ausgefüllt (u.a. wurde der nicht verrechnete Verlust in Zeile 15 eingetragen). Die Erstattung, die mir mein Steuerprogramm anzeigte, betrug genau den Betrag, den ich erwartete.

Das Finanzamt hat mich dann aufgefordert, folgende Unterlagen nachzureichen:
- Einzelaufstellung mit Bankbescheinigung sämtlicher in- sowie ausländischer
- Bescheinigung über die Uneinbringlichkeit der Kapitalforderung i.H.v. [...] €
Ich war mir nicht sicher, was das Finanzamt genau für Unterlagen von mir wollte, deshalb hatte ich die Jahressteuerbescheinigung, die Verkaufsabrechnung sowie die Verlustverrechnung zugeschickt. Zusätzlich hatte ich noch die Jahressteuerbescheinigungen von allen anderen Banken, bei denen Kapitalerträge anfielen, dem Finanzamt geschickt, auch wenn hier keine Steuern anfielen.

Nun habe ich den Steuerbescheid erhalten. Die Verluste wurden nicht mti den Gewinnen verrechnet. Begründung vom Finanzamt:
Die geltend gemachten Verluste i.H.v. [...] € konnten nicht berücksichtigt werden, da keine Verlustbescheinigung i.S.d. § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG vorgelegt wurde. Die Verluste werden ansonsten seitens der Bank in einem gesonderten Verlustverrechnunstopf verrechnet.
Muss ich dem Finanzamt noch weitere Unterlagen zuschicken? Wenn ja, welche? Liegt der Fehler bei mir oder dem Finanzamt?

Über Hilfe wäre ich extrem dankbar!

Beste Grüße
reckoner
Beiträge: 1042
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

erstmal, die Begründung ist Unsinn, für Totalverluste gibt es weder eine Verlustbescheinigung noch braucht man eine.
deshalb hatte ich die Jahressteuerbescheinigung, die Verkaufsabrechnung sowie die Verlustverrechnung zugeschickt.
Und was ist mit den Kaufabrechnungen?

Stefan
Ramanujan
Beiträge: 5
Registriert: 2. Nov 2022, 19:22

Re: Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung

Beitrag von Ramanujan »

Die Kaufabrechnung habe ich leider nicht mehr, da der Kauf etwa 10 Jahre zurückliegt. Ich kann bei meiner Bank leider nur auf Dokumente der letzten 4 Jahre zurückgreifen. Aus der Verkaufsabrechnung geht die Höhe des Verlustes aber genau hervor. Ist eine Kaufabrechnung trotzdem zwingend notwendig? Wenn ja, könnte ich meine Bank fragen, ob sie mir die Kaufabrechnung (ggf. kostenpflichtig) erneut ausstelenn kann.
reckoner
Beiträge: 1042
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Aus der Verkaufsabrechnung geht die Höhe des Verlustes aber genau hervor.
Ok, wenn das der Fall ist, dann ist das sogar besser (bei eigenen Kaufabrechnungen müsstest du nämlich noch glaubhaft machen, dass es die selben Aktien sind - das entfällt bei dir dann).

Nachfrage: Hat die Bank den Verlust eigentlich bescheinigt (für Zeile 15)? Wenn nicht, dann ist es wohl das was stört; die Bank hätte das imho bescheinigen müssen.

Stefan
Ramanujan
Beiträge: 5
Registriert: 2. Nov 2022, 19:22

Re: Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung

Beitrag von Ramanujan »

reckoner hat geschrieben: Nachfrage: Hat die Bank den Verlust eigentlich bescheinigt (für Zeile 15)?
Ja, hat sie.

In der Verkaufsabrechnung steht der "Veräußerungsverlust nach Differenzmethode". Genau der Betrag taucht dann auch für Zeile 15 in der Jahressteuerbescheinigung auf. Der Kaufpreis wird in der Verkaufsabrechnung nicht nochmal explizit genannt.
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ok, dann scheint es mir eine einfache Sache zu sein.

Ich würde Einspruch einlegen, und dabei nochmals darauf hinweisen, dass es sich nicht um einen normalen Verlust handelt, sondern um einen Totalverlust.
Und dafür gibt es keine gesonderte Verlustbescheinigung, sondern eben die Zeile 15 in der Steuerbescheinigung.
Die unterstellte Einstellung in einen Verlusttopf ist hier auch weder möglich noch sinnvoll (was soll man denn mit dem Verlust auf Bankebene anfangen?, der darf von der Bank auch in Zukunft nicht verrechnet werden).

Ich tippe übrigens darauf, dass der Sachbearbeiter den Totalverlust nicht erkannt hat, vielleicht gar nicht weiß was das ist (ist ja noch recht neu). Daher immer freundlich bleiben, damit er sein Gesicht wahren kann (Streit mit einem Sachbearbeiter ist nie gut).

Berichte doch bitte über den Ausgang.

Stefan
Ramanujan
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Registriert: 2. Nov 2022, 19:22

Re: Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung

Beitrag von Ramanujan »

Zunächst erst mal vielen Dank für die Hilfe. Den Einspruch habe ich nun abgesendet.

Vermutlich hat der Sachbearbeiter den Totalverlust nicht erkannt. Ich bin mir bis heute auch nicht sicher, was das Finanzamt mit "Einzelaufstellung mit Bankbescheinigung sämtlicher in- sowie ausländischer" meinte. Ich dachte damals, dass das Finanzamt die Jahressteuerbescheinigungen von allen Banken habe wollte, bei denen ich Kapitalerträge erwirtschaftet hatte. Daher hatte ich dem Finanzamt alle Bescheinigungen zugeschickt. Vielleicht hat der Sachbearbeiter da den Überblick verloren.

Ich melde mich nochmal, sobald ich eine Antwort vom Finanzamt habe.
Ramanujan
Beiträge: 5
Registriert: 2. Nov 2022, 19:22

Re: Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung

Beitrag von Ramanujan »

Der Einspruch war erfolgreich. Das Finanzamt hat mir den Betrag erstattet. Nochmal danke für die Hilfe!
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung

Beitrag von reckoner »

Vielen Dank für die Aufklärung.
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