Lohnsteuerhilfevereine - Anlage KAP

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Aabid
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Registriert: 28. Feb 2021, 13:53

Lohnsteuerhilfevereine - Anlage KAP

Beitrag von Aabid »

Ich bin Angestellter. Ich habe einen ausländischen Broker für den Handel (CFD) benutzt. Also sollte ich auch Anlage KAP abgeben. Ich habe gelesen, dass ich den Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen kann, wenn die Kapitaleinkünfte 18000 Euro nicht übersteigen.
Im Jahr 2021 habe ich durch den Handel Geld verloren. Nach der neuen Regelung ab 2021 wird aber nur der Verlust bis 20000 Euro berücksichtigt. Daher muss ich, obwohl ich Geld verloren habe, einen Betrag von mehr als 18000 Euro versteuern. Kann ich in meinem Fall den Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen?

Wenn ja, wissen Sie vielleicht, wie der "Bemessungsgrundlage" für den Mitgliedsbeitrag berechnet wird?
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