Frist für rückwirkende Abgabe bei freiwilliger Erklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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reckoner
Beiträge: 1042
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Frist für rückwirkende Abgabe bei freiwilliger Erklärung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich denke, dass ein Änderungsantrag ausreichen sollte.

Und bitte nicht davon ausgehen, dass das sicher durchläuft, ich äußere hier nur meine Meinung und sehe gute Chancen.
Über einen kurzen Bericht zum Ausgang würde ich mich freuen.

Stefan
firelady501
Beiträge: 15
Registriert: 11. Jun 2015, 13:47

Re: Frist für rückwirkende Abgabe bei freiwilliger Erklärung

Beitrag von firelady501 »

Alles klar, ich werde berichten.
firelady501
Beiträge: 15
Registriert: 11. Jun 2015, 13:47

Re: Frist für rückwirkende Abgabe bei freiwilliger Erklärung

Beitrag von firelady501 »

So, schon die erste Rückmeldung.
Ich habe einfach mal angerufen und auch tatsächlich Auskunft bekommen.

Das FA ist der Auffassung es liegt eine Pflichtversicherung vor. Ich hatte mich auf den Standpunkt gestellt, dass das zu versteuernde Einkommen zählt (also noch abzügl. Sonderausgaben), aber FA sagt, nein Kapitalerträge abzügl. Pauschbetrag + Rente abzügl. Altersentlastungsbetrag = Gesamtbetrag der Einkünfte zählt und das ist über Freibetrag.
Ich solle aber einen Antrag auf Erlass der Zuschläge stellen.

Warum in 2018 kein Verspätungszuschlag berechnet wurde ist mir jetzt noch schleierhafter als zuvor, konnte mir die Dame auch nicht erklären.
Sei´s drum, ich versuche es mit dem Antrag auf Erlass auch mit der empfohlenen Forumulierung.

Für die Zukunft stelle ich dann einen Antrag auf Nichtveranlagung.
firelady501
Beiträge: 15
Registriert: 11. Jun 2015, 13:47

Re: Frist für rückwirkende Abgabe bei freiwilliger Erklärung

Beitrag von firelady501 »

Kurze Rückmeldung und Abschluss der Anfrage:
Es wurden neue Steuerbescheide erstellt und der komplette Betrag wurde ausgezahlt.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde ausgestellt.

Danke für eure Unterstützung.
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