Hallo an alle,
mein Partner und ich überlegen zu heiraten und dann die Steuerklassen zu ändern. Habe für mich und meinen Partner mal folgende Rechnung erstellt:
Frau ledig: Lohnsteuerklasse I: 1137€ netto
Frau verheiratet: Lohnsteuerklasse V: 968€ netto
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169€ weniger
Mann ledig: Lohnsteuerklasse I: 3443€ netto
Mann verheiratet: Lohnsteuerklasse III: 3927€ netto
___________________________________________________
484€ mehr
insgesamt 315€ mehr
In Deutschland hat aber doch fast alles einen Haken. Was übersehe ich? Gibt es das böse Erwachen erst am Ende des Jahres mit der Steuererklärung?
Freue mich über Tipps.
Vielen Dank im Voraus.
Nadine
Steuerklassen 3/5 - allg. Frage
Re: Steuerklassen 3/5 - allg. Frage
Die Steuerlast ist am Ende immer gleich hoch - das wird durch die Steuererklärung, zu der Ihr mit 3/5 verpflichtet seid, wieder glattgezogen.
In Deinem Beispiel ist der Vorteil, den der Mann durch Steuerklasse 3 hat, viel größer als der Nachteil der Ehefrsu durch Steuerklasse 5, das bleibt nicht so.
In Deinem Beispiel ist der Vorteil, den der Mann durch Steuerklasse 3 hat, viel größer als der Nachteil der Ehefrsu durch Steuerklasse 5, das bleibt nicht so.
Zuletzt geändert von Severina am 28. Okt 2022, 00:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Steuerklassen 3/5 - allg. Frage
Liebe Severina,
danke für deine Antwort zu so später Stunde. Was genau meinst du mit "das bleibt nicht so"? Wird die Ersparnis also durch die Einkommenssteuererklärung wieder aufgehoben, weil bei uns das Einkommensverhältnis nicht 60/40, sondern eher 75/25 beträgt?
Im Netz habe ich das hier dazu gefunden: "Dafür sollte man sich als Paar bei der Einkommenssteuer zusammen veranlagen lassen. Dieser Vorteil ist umso größer, je höher die individuellen Einkommen auseinanderliegen." Also wäre das bei uns doch vorteilhaft, oder?
danke für deine Antwort zu so später Stunde. Was genau meinst du mit "das bleibt nicht so"? Wird die Ersparnis also durch die Einkommenssteuererklärung wieder aufgehoben, weil bei uns das Einkommensverhältnis nicht 60/40, sondern eher 75/25 beträgt?
Im Netz habe ich das hier dazu gefunden: "Dafür sollte man sich als Paar bei der Einkommenssteuer zusammen veranlagen lassen. Dieser Vorteil ist umso größer, je höher die individuellen Einkommen auseinanderliegen." Also wäre das bei uns doch vorteilhaft, oder?
Re: Steuerklassen 3/5 - allg. Frage
Natürlich ist die Zusammenveranlagung gegenüber einer Einzelveranlagung vorteilhaft - das hat aber nichts mit der Steuerklasse zu tun. Und ja, der "Steuervorteil" verachwindet hier mit der Nachzahlung, die nach der Steuererklärung fällig wird.
Re: Steuerklassen 3/5 - allg. Frage
Hallo,
Und fast immer wenn man zu wenig gezahlt hat liegt eine Pflichtveranlagung vor.
Mit der Steuerklasse kann man also nur ein bisschen entscheiden, wann die Steuer fällig ist. Manche schaffen es nicht, sich Geld zurückzulegen, und dann ist in der Regel 4/4 die bessere Wahl. Außerdem muss man auch bedenken, dass bei eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro im folgenden Jahr eine Vorauszahlung festgesetzt wird.
Andererseits ist die Basis für einige Lohnersatzleistungen der Nettolohn, und der ist bei Klasse 3 am höchsten. Ist beispielsweise ein Kind geplant und die Mutter strebt die Elternzeit an, dann kann es sinnvoll sein, dass sie auch in Klasse 3 wechselt (selbst wenn das eigentlich ungünstig wäre).
Das eine Zusammenveranlagung beantragt wird ist natürlich Voraussetzung, in den meisten Fällen ist die aber sowieso sinnvoll.
Stefan
Damit ist gemeint, dass am Ende, also nach der Einkommensteuererklärung, die Steuern immer gleich sind. Wird vorher zu wenig Lohnsteuer gezahlt dann kommt es zu einer Nachzahlung, und umgekehrt.Was genau meinst du mit "das bleibt nicht so"?
Und fast immer wenn man zu wenig gezahlt hat liegt eine Pflichtveranlagung vor.
Mit der Steuerklasse kann man also nur ein bisschen entscheiden, wann die Steuer fällig ist. Manche schaffen es nicht, sich Geld zurückzulegen, und dann ist in der Regel 4/4 die bessere Wahl. Außerdem muss man auch bedenken, dass bei eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro im folgenden Jahr eine Vorauszahlung festgesetzt wird.
Andererseits ist die Basis für einige Lohnersatzleistungen der Nettolohn, und der ist bei Klasse 3 am höchsten. Ist beispielsweise ein Kind geplant und die Mutter strebt die Elternzeit an, dann kann es sinnvoll sein, dass sie auch in Klasse 3 wechselt (selbst wenn das eigentlich ungünstig wäre).
Das eine Zusammenveranlagung beantragt wird ist natürlich Voraussetzung, in den meisten Fällen ist die aber sowieso sinnvoll.
Stefan