Nachträgliche Rechnungskorrektur und Umsatzsteuer §14c UStG

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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_eugh_
Beiträge: 1
Registriert: 26. Okt 2022, 20:43

Nachträgliche Rechnungskorrektur und Umsatzsteuer §14c UStG

Beitrag von _eugh_ »

Guten Abend zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Tipps geben wie mit folgender Fragestellung umzugehen ist.

Ich habe 2020 eine Rechnung geschrieben, welche nachträglich vom Kunden storniert wurde. Ich habe keine Berichtigungserklärung in Schriftform dem Leistungsempfänger zukommen lassen. 2021 musste ich eine Stornorechnung in Schriftform dem Kunden zukommen lassen und zeitgleich die ausgewiesene UST an das Finanzamt abführen.

"Die Berichtigung des geschuldeten Mehrbetrags gem. § 14c UStG ist dann für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in welchem dem Leistungsempfänger die berichtigte Rechnung übersandt wurde."

Ich suche jetzt nach einer Möglichkeit den abgeführten UST Betrag wieder zurückzuholen, es soll ein Feld geben in dem ich den Betrag angeben kann.

Hat jemand von euch einen Tipp, gerne auch ein Stichwort, was mich weiterbringen könnte.

Vielen Dank im Voraus.
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Nachträgliche Rechnungskorrektur und Umsatzsteuer §14c UStG

Beitrag von Tom998 »

Für § 14c-Steuer sieht die VA eine Eingabemöglichkeit vor (Zeile 65), die kann man auch mit negativen Einträgen füllen.
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