Verlustverrechnung bei Termingeschäften - 2021

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Aabid
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Registriert: 28. Feb 2021, 13:53

Verlustverrechnung bei Termingeschäften - 2021

Beitrag von Aabid »

Ich möchte eine Steuererklärung für das Jahr 2021 (mit Elster.de) abgeben.
Ich habe einen ausländischen Broker für den Handel mit CFDs genutzt. Nehmen wir an, dass ich im Jahr 2021 40000 Euro gewonnen und 45000 Euro verloren habe. Insgesamt habe ich 5000 verloren.

Im Anlage KAP Ich schreibe:
Feld 19 : -5000 (Ausländische Kapitalerträge)
Feld 21 : 40000 (In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften)
Feld 24 : 45000 (Verluste aus Termingeschäften)

Ich erhalte den folgenden Fehler in der Beispielsteuerberechnung:
'Anlage KAP: Sie haben bei Kapitalerträgen, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, Gewinne aus
Aktienveräußerungen und/oder Einkünfte aus Stillhalterprämien bzw. Gewinne aus Termingeschäften
erklärt. Die dazugehörigen Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen sind jedoch kleiner.
Bitte prüfen und korrigieren Sie Ihre Angaben.'

- Weiß jemand, wo das Problem liegt?

- Obwohl ich im Jahr 2021 Geld verloren habe, sollte ich nach der neuen Regel ab 2021 viele Steuern zahlen (nur 20000 Euro Verlust verechnet wird)
Gibt es irgendeine Art von Antrag, den ich stellen kann, um dies zu vermeiden? Das ist wirklich nicht fair. Kann ich direkt zum Finanzamt gehen und es ihnen erklären?

Danke
reckoner
Beiträge: 1042
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verlustverrechnung bei Termingeschäften - 2021

Beitrag von reckoner »

Hallo,

richtig muss es wie folgt ausgefüllt werden:
Feld 19 : 40000 (Ausländische Kapitalerträge)
Feld 21 : 40000 (In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften)
Feld 24 : 45000 (Verluste aus Termingeschäften)

Dann wird keine Fehlermeldung kommen.
- Obwohl ich im Jahr 2021 Geld verloren habe, sollte ich nach der neuen Regel ab 2021 viele Steuern zahlen (nur 20000 Euro Verlust verechnet wird)
Gibt es irgendeine Art von Antrag, den ich stellen kann, um dies zu vermeiden? Das ist wirklich nicht fair. Kann ich direkt zum Finanzamt gehen und es ihnen erklären?
Später gegen den Bescheid Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen, bis entsprechende Gerichtsverfahren entschieden sind (das kann aber dauern, imho läuft das ziemlich sicher durch alle Instanzen).
Falls dem Ruhen nicht stattgegeben wird wirst du selber klagen müssen; oder es akzeptieren.

Außerdem hört man aus Politikkreisen, dass zumindest der 20.000-Deckel wieder weg soll, vielleicht auch der gesamte Sondertopf "Termingeschäfte". Das sind aber nur Ankündigungen, was daraus wird weiß aktuell niemand.

Stefan
Aabid
Beiträge: 8
Registriert: 28. Feb 2021, 13:53

Re: Verlustverrechnung bei Termingeschäften - 2021

Beitrag von Aabid »

reckoner hat geschrieben: 22. Okt 2022, 21:23 Hallo,

richtig muss es wie folgt ausgefüllt werden:
Feld 19 : 40000 (Ausländische Kapitalerträge)
Feld 21 : 40000 (In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften)
Feld 24 : 45000 (Verluste aus Termingeschäften)

Dann wird keine Fehlermeldung kommen.
- Obwohl ich im Jahr 2021 Geld verloren habe, sollte ich nach der neuen Regel ab 2021 viele Steuern zahlen (nur 20000 Euro Verlust verechnet wird)
Gibt es irgendeine Art von Antrag, den ich stellen kann, um dies zu vermeiden? Das ist wirklich nicht fair. Kann ich direkt zum Finanzamt gehen und es ihnen erklären?
Später gegen den Bescheid Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen, bis entsprechende Gerichtsverfahren entschieden sind (das kann aber dauern, imho läuft das ziemlich sicher durch alle Instanzen).
Falls dem Ruhen nicht stattgegeben wird wirst du selber klagen müssen; oder es akzeptieren.

Außerdem hört man aus Politikkreisen, dass zumindest der 20.000-Deckel wieder weg soll, vielleicht auch der gesamte Sondertopf "Termingeschäfte". Das sind aber nur Ankündigungen, was daraus wird weiß aktuell niemand.

Stefan
Vielen Dank für Ihre Antwort.
- Das Feld 19 ist das einzige Feld, das einen negativen Wert akzeptiert. Die Felder 21 und 24 zum Beispiel akzeptieren keine negativen Werte. Ich erinnere mich aus den letzten Jahren, dass dort der Nettogewinn eingetragen werden sollte. Wenn jemand Geld verliert, sollten wir einen negativen Wert eintragen. Wird das ab 2021 geändert?

- Ich weiß, es ist ein bisschen dumm, aber : Da ich nur ein Instrument (CFD-Gold) viele Male gehandelt habe, kann ich irgendwie argumentieren, dass alle meine Hunderte von Trades "ein Trade" sind?
reckoner
Beiträge: 1042
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verlustverrechnung bei Termingeschäften - 2021

Beitrag von reckoner »

Hallo,
- Das Feld 19 ist das einzige Feld, das einen negativen Wert akzeptiert. Die Felder 21 und 24 zum Beispiel akzeptieren keine negativen Werte. Ich erinnere mich aus den letzten Jahren, dass dort der Nettogewinn eingetragen werden sollte. Wenn jemand Geld verliert, sollten wir einen negativen Wert eintragen. Wird das ab 2021 geändert?
Jein.
An dem Grundsatz, dass in Zeile 19 der Gesamtgewinn oder -verlust gehört hat sich nichts geändert.
Hinzugekommen ist aber eine neue Zeile (24), und die ist gerade nicht in Zeile 19 enthalten.

Man kann es so sehen: Verluste aus Termingeschäften sind erstmal gar nicht mehr verrechenbar (und daher auch nicht in Zeile 19). Nur ausnahmsweise darf man dann doch 20.000 ausgleichen. Frag' mich nicht wer sich das wieder ausgedacht hat ...
- Ich weiß, es ist ein bisschen dumm, aber : Da ich nur ein Instrument (CFD-Gold) viele Male gehandelt habe, kann ich irgendwie argumentieren, dass alle meine Hunderte von Trades "ein Trade" sind?
Ich verstehe deinen Gedankengang total. Aber das Gesetz gibt das imho nicht her.
Praktisch könnte das aber ein Grund sein, wodurch die Regelung gerichtlich gekippt wird (es darf ja nicht sein, dass sich der Staat nur die Rosinen - sprich die Gewinne - rauspickt).

Stefan

PS: Die Zeile 19 hab ich sowieso noch nie verstanden, einen Sinn ergibt die nicht. Das ist nicht einmal unbedingt der zu versteuernde Teil.
Aabid
Beiträge: 8
Registriert: 28. Feb 2021, 13:53

Re: Verlustverrechnung bei Termingeschäften - 2021

Beitrag von Aabid »

reckoner hat geschrieben: 22. Okt 2022, 21:23 Hallo,

richtig muss es wie folgt ausgefüllt werden:
Feld 19 : 40000 (Ausländische Kapitalerträge)
Feld 21 : 40000 (In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften)
Feld 24 : 45000 (Verluste aus Termingeschäften)

Dann wird keine Fehlermeldung kommen.
- Obwohl ich im Jahr 2021 Geld verloren habe, sollte ich nach der neuen Regel ab 2021 viele Steuern zahlen (nur 20000 Euro Verlust verechnet wird)
Gibt es irgendeine Art von Antrag, den ich stellen kann, um dies zu vermeiden? Das ist wirklich nicht fair. Kann ich direkt zum Finanzamt gehen und es ihnen erklären?
Später gegen den Bescheid Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen, bis entsprechende Gerichtsverfahren entschieden sind (das kann aber dauern, imho läuft das ziemlich sicher durch alle Instanzen).
Falls dem Ruhen nicht stattgegeben wird wirst du selber klagen müssen; oder es akzeptieren.

Außerdem hört man aus Politikkreisen, dass zumindest der 20.000-Deckel wieder weg soll, vielleicht auch der gesamte Sondertopf "Termingeschäfte". Das sind aber nur Ankündigungen, was daraus wird weiß aktuell niemand.

Stefan
Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage ist mir gerade in den Sinn gekommen:
- Was ist, wenn ich die Steuer jetzt zahle und sich die Regelung im nächsten Jahr ändert?
Der Grund für meine Frage ist, dass ich die Steuererklärung verschieben kann, wenn ich einen Steuerbrater beantrage.
reckoner
Beiträge: 1042
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verlustverrechnung bei Termingeschäften - 2021

Beitrag von reckoner »

Hallo,
- Was ist, wenn ich die Steuer jetzt zahle und sich die Regelung im nächsten Jahr ändert?
Dann ändert sich für dich wahrscheinlich nichts, Gesetzesänderung wirken selten rückwirkend. Aber man weiß natürlich nie ...
Der Grund für meine Frage ist, dass ich die Steuererklärung verschieben kann, wenn ich einen Steuerbrater beantrage.
Würde ich - zumindest nur aus diesem Grund - nicht machen. Wie gesagt dürfte eine Gesetzesänderung wahrscheinlich nur für die Zukunft gelten.
Und selbst Gerichte sind da häufig nicht so krass, dass sie ein gesetz für unwirksam erklären. Vielmehr bekommt der Gesetzgeber die Aufgabe, bis zu einem bestimmten Termin zu reagieren (gerade aktuell läuft ja die Grundsteuerreform, das ist so ein Beispiel).

Und das du später gegen den Bescheid Einspruch einlegen kannst hatte ich ja auch schon gesagt. Das wäre das Einzige was ich machen würde.

Stefan
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