Veranlagung grundsätzlich zusammen + Azubi
Veranlagung grundsätzlich zusammen + Azubi
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Veranlagung. Hier die Daten in kurz:
verheiratet
Person A: ca. 45.000€ Gehalt davon ca. 4.200€ Lohnsteuer (LKlasse 3)
Person B: Minijob Einzelhandel ca. 4.500€ + im Anschluss ab September Ausbildung ca. 3.800€ Lohn/Gehalt davon ca. 550€+380€ Lohnsteier (LKlasse 5)
Hier kommt nun nach Eingabe der Gehälter etc. eine Nachzahlung von über 800€ raus (Werbungskosten etc. schon eingegeben). Ist das normal, obwohl Person "nur" gejobbt hat plus Ausbildung?
Person B ist natürlich unter dem Steuerfreibetrag. Aber ich glaube, dass durch die Zusammenveranlagung die Gehälter zusammengerechnet werden und dann der gemeinsame Freibetrag von 19.488€ aus 2021 hergenommen wird.
Meine Frage wäre, ist das so korrekt? Beziehungsweise gebe ich das nicht falsch an, ich mein Person A machte ja "nur" Minijob+Ausbildung...
Danke für jede Hilfe im Voraus!
ich habe eine Frage zur Veranlagung. Hier die Daten in kurz:
verheiratet
Person A: ca. 45.000€ Gehalt davon ca. 4.200€ Lohnsteuer (LKlasse 3)
Person B: Minijob Einzelhandel ca. 4.500€ + im Anschluss ab September Ausbildung ca. 3.800€ Lohn/Gehalt davon ca. 550€+380€ Lohnsteier (LKlasse 5)
Hier kommt nun nach Eingabe der Gehälter etc. eine Nachzahlung von über 800€ raus (Werbungskosten etc. schon eingegeben). Ist das normal, obwohl Person "nur" gejobbt hat plus Ausbildung?
Person B ist natürlich unter dem Steuerfreibetrag. Aber ich glaube, dass durch die Zusammenveranlagung die Gehälter zusammengerechnet werden und dann der gemeinsame Freibetrag von 19.488€ aus 2021 hergenommen wird.
Meine Frage wäre, ist das so korrekt? Beziehungsweise gebe ich das nicht falsch an, ich mein Person A machte ja "nur" Minijob+Ausbildung...
Danke für jede Hilfe im Voraus!
Re: Veranlagung grundsätzlich zusammen + Azubi
Das ist vermutlich richtig so. Der Vorteil, den Person A durch die Steuerklasse III hat, ist bei diesen Einkünften viel größer als der Nachteil von Person B durch StKl V, und das wird ausgeglichen (und ist der Grund dafür, warum bei III/V eine Erklärungspflicht besteht.
Einen echten Minijob muss man nicht erklären (wenn der AG die Lohnsteuer pauschal mit 2 % abgeführt hat, dann bekommt man darüber KEINE Lohnsteuerbescheinigung).
Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen.
Einen echten Minijob muss man nicht erklären (wenn der AG die Lohnsteuer pauschal mit 2 % abgeführt hat, dann bekommt man darüber KEINE Lohnsteuerbescheinigung).
Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen.
Re: Veranlagung grundsätzlich zusammen + Azubi
Danke für die Erklärung! Hätte Person B lieber mal nicht vier Monate gejobbt, hätte sich mehr gelohnt.
Die Vorstellung wart halt erst irritierend, dachte durch die "kleinen Arbeiten" wie Ausbildung muss man nicht so viel nachzahlen.
Die Vorstellung wart halt erst irritierend, dachte durch die "kleinen Arbeiten" wie Ausbildung muss man nicht so viel nachzahlen.
Re: Veranlagung grundsätzlich zusammen + Azubi
Hallo,
Außerdem: 4 Monate aus denen 4500 Euro resultieren - ein Minijob ist das nicht, das ist nicht mal unter dem Grundfreibetrag (bzw. vielleicht doch noch knapp).
Stefan
Das ist eine Milchmädchenrechnung. Denn ohne Job würden ja 4500 Euro minus 800 Euro Nachzahlung, also 3700 Euro fehlen.Hätte Person B lieber mal nicht vier Monate gejobbt, hätte sich mehr gelohnt.
Außerdem: 4 Monate aus denen 4500 Euro resultieren - ein Minijob ist das nicht, das ist nicht mal unter dem Grundfreibetrag (bzw. vielleicht doch noch knapp).
Stefan
Zuletzt geändert von reckoner am 30. Okt 2022, 16:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Veranlagung grundsätzlich zusammen + Azubi
Naja aber für die paar € so viel Aufwand betreiben...
Es ist etwas schwer vorzustellen, da Person B einfach in Ausbildung ist... Das Problem liegt wohl daran, dass das Ausbildungsgehalt zu hoch ist... Habe jetzt viel nachgelesen aber bin auch nicht weiter gekommen. Gibt wohl keine Ausnahme für Azubis!
Vielen Dank für die Hinweise!
Es ist etwas schwer vorzustellen, da Person B einfach in Ausbildung ist... Das Problem liegt wohl daran, dass das Ausbildungsgehalt zu hoch ist... Habe jetzt viel nachgelesen aber bin auch nicht weiter gekommen. Gibt wohl keine Ausnahme für Azubis!
Vielen Dank für die Hinweise!
Re: Veranlagung grundsätzlich zusammen + Azubi
Hallo,
nein, es gibt keine Ausnahme für Auszubildende.
Es gibt nicht einmal einen Unterschied, die Steuer ist identisch zu der eines Arbeitnehmers mit gleichem Einkommen.
Der einzige Vorteil ist, dass typischerweise die Ausbildungsvergütung recht niedrig ist und damit wenig bis gar keine Steuern anfallen.
Unterm Strich ist das aber kein Vorteil, denn man hat ja auch entsprechend weniger Geld.
Stefan
nein, es gibt keine Ausnahme für Auszubildende.
Es gibt nicht einmal einen Unterschied, die Steuer ist identisch zu der eines Arbeitnehmers mit gleichem Einkommen.
Der einzige Vorteil ist, dass typischerweise die Ausbildungsvergütung recht niedrig ist und damit wenig bis gar keine Steuern anfallen.
Unterm Strich ist das aber kein Vorteil, denn man hat ja auch entsprechend weniger Geld.
Stefan