Erstattung durch das Finanzamt wegen falscher Steuerklasse

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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renateK
Beiträge: 2
Registriert: 11. Okt 2022, 13:07

Erstattung durch das Finanzamt wegen falscher Steuerklasse

Beitrag von renateK »

Hallo und guten Tag,
mein Mann ist Berufstätig und ich nicht.
Von Dezember 2021 bis April 2022 war mein Mann arbeitslos.
Anfang Mai 2022 hat mein Mann einen Job angenommen und wurde in diesem Monat mit Steuerklasse 3 besteuert.

Ohne ersichtlichen Grund wurde im Juni seine Steuerklasse vom Finanzamt auf Steuerklasse 4 umgestellt.
Im Juli haben wir die Steuerklassen in Elster umgestellt, was dann auch funktionierte.
Ab August 2022 ist er in Steuerklasse 3 und ich habe die Steuerklasse 5.

Allerdings ist keine Nachberechnung vom Finanzamt der Monate Juni und Juli vollzogen worden, es gab keine Nachzahlung für die Monate Juni und Juli.
Kann ich die Nachzahlung per Elster anfordern, oder per Brief an das Finanzamt.
Wenn das nicht geht, was muss ich dann bei der Einkommensteuererklärung für 2022 eintragen.

Danke im voraus für Eure Hilfe.

Gruss Renate
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Erstattung durch das Finanzamt wegen falscher Steuerklasse

Beitrag von muemmel »

In die Steuererklärung für 2022 ist schlicht einzutragen, was der Gatte verdient hat und was er an Steuer bezahlt hat. Außerdem ist sein Arbeitslosengeld einzutragen. Und falls der Gatte im Dezember 21 auch schon Arbeitslosengeld bezogen hat, sollte ganz flink eine Erklärung für 21 eingereicht werden - die ist dann nämlich vorgeschrieben.
renateK
Beiträge: 2
Registriert: 11. Okt 2022, 13:07

Re: Erstattung durch das Finanzamt wegen falscher Steuerklasse

Beitrag von renateK »

Danke für die Antwort.
Gibt es denn keine andere Möglichkeit das Geld dieses Jahr zu bekommen?
Wir benötigen derzeit jeden Euro.
Danke
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Erstattung durch das Finanzamt wegen falscher Steuerklasse

Beitrag von muemmel »

Nein. Allerdings würde die Erklärung für 21 ebenfalls zu einer kleineren Rückzahlung führen - machen Sie die doch erstmal...
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