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Afa Ferienhaus

Verfasst: 15. Sep 2022, 22:23
von Leithner
Liebes Forum,

könntet ihr mir sagen, wo ich Angaben darüber finde, für welche Art Anlagegut welche Nutzungsdauer zur Afa anzusetzen ist? https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/AfA-Tabelle_Gastgewerbe.html gibt darüber ja leider nur sehr unzureichend Auskunft: Klimaanlage? Wäschetrockner — oder fallen die unter „Wäschereimaschinen (autom.)“? Fallen Waschmaschinen darunter? Durchlauferhitzer? Solaranlage? Gartenanlage? Ich verstehe vermutlich das Prinzip nicht. Es kann ja nicht sein, daß das Dokument des BMF über diese auf der Hand liegenden Fragen nichts sagt, also stehen diese Informationen vermutlich woanders als ich sie vermute?

Ich wäre hier für Auskunft sehr dankbar.

Grüße

L.

Re: Afa Ferienhaus

Verfasst: 22. Sep 2022, 09:18
von taxpert
In den Branchentabellen werden nur Wirtschaftsgüter erfasst, bei denen sich auf grund der Branche Abweichungen zu der allgemeinen AfA-Tabelle ergeben. Dabei ist es blauäugig zu meinen, dass dort für alles und jedes eine Angabe enthalten ist! Außerdem müsste man bei einigen Wirtschaftsgütern, wie z.B. Klimaanlage und Durchlauferhitzer prüfen, ob es sich hier tatsächlich um eigenständige Betriebsvorrichtungen handelt oder um Gebäudeteile. Das Stichwort heißt hier "Abgrenzungserlass".

taxpert

Re: Afa Ferienhaus

Verfasst: 24. Sep 2022, 21:33
von Leithner
Vielen Dank, diese beiden Hinweise zusammen haben meine Frage beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Leithner