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Verlustverrechnung bei Termingeschäften in der Praxis

Verfasst: 6. Sep 2022, 21:25
von Alexander1987
Hallo,
Es geht um die Verlustverrechnung bei Termingeschäften. Mir ist bekannt, dass es ein neues Gesetz gibt, welches die anrechenbaren Verluste für CFDs auf 20.000€ pro Jahr begrenzt. Es ist noch nicht klar, ob das Gesetz weiter bestehen bleibt oder ob es korrigiert wird. Jetzt habe ich letztes Jahr mehr als 20.000€ an Verlustrades gemacht. Irgendwo habe ich gelesen, dass es beim Finanzamt berücksichtigt wird, dass das Gesetz vielleicht wieder geändert wird. Weiß jemand was Genaueres, hat vielleicht jemand dieses Jahr schon Erfahrung bei der Steuererklärung damit gemacht? Was passiert, wenn man die Steuern jetzt ganz normal zahlt, das Gesetz aber wieder rückgängig gemacht wird? Bekommt man das zu viel gezahlte zurück?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße
Alexander

Re: Verlustverrechnung bei Termingeschäften in der Praxis

Verfasst: 6. Sep 2022, 23:19
von reckoner
Hallo,
Es ist noch nicht klar, ob das Gesetz weiter bestehen bleibt oder ob es korrigiert wird.
Ja, da gibt es zumindest Überlegungen. Aber das wird sicher nicht rückwirkend erfolgen. Ergo stellt sich die Frage ob das Finanzamt da was neu berechnet gar nicht.

Weiterhin ist aber möglich (und imho sogar wahrscheinlich), dass die Regelung gerichtlich gekippt wird (die Verlustbegrenzung meine ich, die erscheint vielen Juristen als nicht gesetzeskonform). Das könnte dann auch rückwirkend erfolgen.
Entscheidend wäre dann, dass die Bescheide einen Vorbehaltsvermerk enthalten (allgemein gem. §164 AO, oder einen konkret passenden gem. §165* AO).

*darunter fallen viele laufende Verfahren - die Finanzämter ersparen sich damit tausende Einsprüche und u.U. Klagen (ich weiß aber nicht, ob die besagte Verlustbegrenzung schon in der Liste enthalten ist, man sollte als Betroffener den Bescheid mitsamt den Erläuterungen ausgiebig studieren)

Stefan

Re: Verlustverrechnung bei Termingeschäften in der Praxis

Verfasst: 7. Sep 2022, 09:35
von Alexander1987
vielen Dank für die Antwort. Das Stichwort (Vorbehaltsvermerk ) hatte ich gesucht. Wird das FA den Vorbehaltsvermerk von sich selbst aus eintragen oder muss ich es beantragen?

Re: Verlustverrechnung bei Termingeschäften in der Praxis

Verfasst: 7. Sep 2022, 11:18
von reckoner
Hallo,

die 165er kommen automatisch, ansonsten muss man via Einspruch das Ruhen des Verfahrens beantragen; am Besten mit Bezugnahme auf Gerichtsverfahren xy.
Und falls dem nicht stattgegeben wird muss man halt selber klagen.

Stefan

Re: Verlustverrechnung bei Termingeschäften in der Praxis

Verfasst: 7. Sep 2022, 13:44
von Alexander1987
Alles klar, vielen Dank für die Hilfe.

Re: Verlustverrechnung bei Termingeschäften in der Praxis

Verfasst: 17. Sep 2022, 22:33
von Alexander1987
Eine Frage ist mir noch gekommen. Soll ich das Formular nach der aktuellen Gesetzgebung ausfüllen, sprich das Programm rechnet mir nur 20.000€ an? Oder soll ich einfach nur das positive Delta meiner Trades in die Gewinnzeile eintragen und somit nach dem alten Gesetz rechnen? Die Exceltabellen mit der Handelsübersicht schicke ich mit.
Grüße
Alexander

Re: Verlustverrechnung bei Termingeschäften in der Praxis

Verfasst: 18. Sep 2022, 08:42
von Tom998
Soll ich das Formular nach der aktuellen Gesetzgebung ausfüllen...
Was denn sonst? Wenn Ihnen irgendwas nicht passt, müssen Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen.

Re: Verlustverrechnung bei Termingeschäften in der Praxis

Verfasst: 18. Sep 2022, 11:35
von Ozymandias
BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18
BVerfG - 2 BvL 3/21

Leider wird bislang nur geprüft, ob die Begrenzung der Aktienverluste verfassungswidrig ist.
Eventuell wird es in Zukunft nur noch ein Verlusttopf bei Einkünften aus Kapitalvermögen geben. Aber bis das alles geklärt ist, dauert es ein paar Jahre....

Meiner Ansicht nach, passst das Verfahren nicht gut genug für das Ruhestellen eines Einspruchs. Man muss sich daher gut überlegen, wie man den Einspruch formuliert.

Re: Verlustverrechnung bei Termingeschäften in der Praxis

Verfasst: 18. Sep 2022, 22:37
von Alexander1987
Unabhängig von den Klagen gegen das Gesetz, ist Ende Juni ein Eckpunkteplan für das Zukunftsfinanzierungsgesetz vom Bundesfinanzministerium rausgekommen. Dieses soll noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode in kraft treten. Dort steht unteranderem:
"• Darüber hinaus wollen wir die Rahmenbedingungen für die Aktienanlage
verbessern, indem wir den gesonderten Verlustverrechnungskreis für
Aktienveräußerungsverluste abschaffen.
• Damit wir auch eine wesentliche Vereinfachung im Abgeltungssteuerverfahren
erreichen, wollen wir gleichzeitig die gesonderten Verlustverrechnungskreise
für Verluste aus Termingeschäften und aus Forderungsausfällen im
Privatvermögen aufheben. "
Wenn es klappt könnte es schneller gehen.