KK Nachzahlung für das Vorjahr geltend machen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Toschu
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Registriert: 6. Sep 2022, 19:43

KK Nachzahlung für das Vorjahr geltend machen

Beitrag von Toschu »

Guten Tag,

ich benötigte Unterstützung die Krankenkassennachzahlung für das vorherige Jahr geltend zu machen. Im folgenden meine Infos, ohne bisher mit der KK oder Behörde gesprochen zu haben:

Fakten:
- Im Jahr 2021 war ich in Deutschlabd selbstständig
- Die Einschätzung des Umsatzes und der geschätzten KK Beiträge war viel ztu niedrig
- Die Steuererklärung für 2021 wurde noch nicht von mir eingereicht
- Ende 2021 habe ich mich in Deutschland abgemeldet und muss auch nichts mehr ab 2022 in DE versteuern.

Problem:
- Da ich ab 2022 keine Steuererklärung mehr abgeben muss kann ich auch die nachgezahlten Krankenkassenbeiträge nicht geltend machen in den Folgejahren.
- Die Nachzahlung wird normalerweise aus dem Steuerbescheid von 2021 von der KK berechnet, nach meinem Wissen.

Frage:
- Gibt es die Möglichkeit die Nachzahlung noch für die Einkommenssteuererklärung für 2021 zu nutzen und daher die Steuerlast zu verringern?
-- z.B. den geschätzten Beitrag nun selbst in 2022 an die KK senden und diese in der 2021 Erklärung geltend machen?
- Welche Schritte sind empfehlenswert?

Danke für Eure Hilfe.

Grüße,
Tobias
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