Hallo, folgender Sachverhalt:
Der Dienst-Sitz ist 150 km vom Wohnort entfernt. Die Absprache ist, dass man drei Tage in der Woche am Dienstsitz ist, die anderen Tage im Home-Office.
In 2021, bedingt durch Corona, waren es nur zehn Aufenthalte ab dem 1. September bis Jahresende vor Ort in der Firma. Die Unterkunft vor Ort wurde von der Firma gestellt. Die An- und Abreise erfolgte mit dem Zug.
Wie lässt sich das steuerlich abbilden? Die Fahrtkosten als Werbungskosten angeben? Oder ist das doppelte Haushaltsführung? Muss die gestellte Unterkunft angegeben werden?
Vielen Dank