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Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer

Verfasst: 25. Mai 2022, 12:29
von Micha__el
Hallo,

arbeite als Angestellter auf Teilzeit in einem Unternehmen.
Bin nebenher noch Selbstständig als Einzelunternehmer und erziele Einkünfte (Anwendung der Kleinunternehmerregelung und keine Abfuhr von Gewerbesteuer).
Wie wirkt sich das auf die Einkommenssteuer aus?
In meiner Angestelltentätigkeit zahle ich monatl. meine Lohnsteuer und meine Sozialversicherungsbeiträge.
Wird zur Berechnung der Einkommenssteuer meiner Selbstständigkeit nur der erwirtschaftete Gewinn aus der Selbstständigkeit herangezogen?
Oder werden beide Einkünfte - Stichwort zvE - in einen Topf geworfen und neu berechnet?
Das würde ja aber auch wiederum die Lohnsteuerabgaben in meiner Angestelltentätigkeit beeinflußen!?!?!?
Umso mehr ich Recherchiere, umso eher verwirrt mich das.

Bin über jede Hilfe dankbar,

VG

Micha

Re: Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer

Verfasst: 25. Mai 2022, 12:40
von muemmel
Selbstverständlich wird beides "in einen Topf geworfen" - sonst bekämen Sie den Grundfreibetrag ja doppelt. Trotzdem hat das keinen Einfluss auf Ihre Lohnsteuer - die wird weiterhin nur nach Ihrem Lohn berechnet. Im Übrigen sind Sie doch schon Unternehmer - da sollte Ihnen doch aufgefallen sein, dass die Lohnsteuer gleichgeblieben ist...

Re: Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer

Verfasst: 25. Mai 2022, 13:09
von Micha__el
Danke erstmal für die schnelle Antwort, so ganz habe ich sie jedoch nicht verstanden...

Ich habe mich erst in diesem Jahr nebenher selbstständig gemacht und bisher keine Einkommensteuerabgaben in meiner Selbstständigkeit verrichtet.
Meine Frage zielt darauf ab, den Betrag zu ermitteln, den ich am Ende des Jahres an Einkommenssteuer durch meine Selbstständigkeit schuldig bin, so dass ich monatlich schon Teilbeträge zur Seite legen kann.

VG

Micha

Re: Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer

Verfasst: 25. Mai 2022, 14:05
von muemmel
Meine Frage zielt darauf ab, den Betrag zu ermitteln, den ich am Ende des Jahres an Einkommenssteuer durch meine Selbstständigkeit schuldig bin, so dass ich monatlich schon Teilbeträge zur Seite legen kann. Sie sind ledig/geschieden? Dann verraten Sie mir einfach Ihren Verdienst (brutto) und Ihren voraussichtlichen Gewinn aus der Selbständigkeit, und ich rechne Ihnen das mal grob aus. Falls Sie verheiratet sind, kämen noch der Verdienst und die Steuerklasse von Gatte/Gattin dazu.

Re: Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer

Verfasst: 25. Mai 2022, 14:38
von reckoner
Hallo,
Meine Frage zielt darauf ab, den Betrag zu ermitteln, den ich am Ende des Jahres an Einkommenssteuer durch meine Selbstständigkeit schuldig bin, so dass ich monatlich schon Teilbeträge zur Seite legen kann.
Als Anhaltspunkt kann man den Grenzsteuersatz nehmen.
Oder pauschal 35%, kommt oft ungefähr hin.

Dein zusätzliches Einkommen, und zwar den Gewinn, multiplizierst du dann mit dem Prozentsatz, und das legst du dir zurück.

Stefan

Re: Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer

Verfasst: 25. Mai 2022, 15:37
von Micha__el
Okay, danke, das hilft mir schonmal sehr weiter...

Re: Einkommensteuer Angestellter + Einzelunternehmer

Verfasst: 25. Mai 2022, 15:52
von muemmel
Nun ja - mir kommen 35 % anhand der Umstände (Teilzeitjob und Kleinunternehmen) eher etwas viel vor. Aber ohne konkrete Zahlen kann man halt nicht mehr dazu sagen. Und zuviel zurücklegen schadet ja letztlich nicht...