Anteilige Abschreibung Computer
Verfasst: 21. Apr 2022, 09:28
Ich habe ein Verständnisproblem und glaube falsche Angaben gemacht zu haben.
Ich habe mir in 2020 einen Computer in Teilen beschafft. Diesen habe ich anteilig in 2020 abgeschrieben, unter Berücksichtigung des Anschaffungsdatums der EInzelteile und der 60% dienstlichen Nutzung. Nun kam 2021 die regelung, dass Computer nicht über ein längeren Zeitraum sondern direkt abgeschrieben werden können.
Wie wäre da die Rechnung vorzunehmen?
Beispiel:
Computerteil in 06.2020 für 139,00€ gekauft
Absetzbarer anteil wäre dann laut AfA-Rechner 51,21€
Davon 60% dienstliche Nutzung 30,73€ abschreibbar in 2020.
Jetzt kommt die Frage:
Was ist der absetzbare Restwert für 2021?
Ziehe ich von den 139,00€ den abgeschriebenen Anteil von 30,73€ oder die 51,21€ ab?
Ich habe mir in 2020 einen Computer in Teilen beschafft. Diesen habe ich anteilig in 2020 abgeschrieben, unter Berücksichtigung des Anschaffungsdatums der EInzelteile und der 60% dienstlichen Nutzung. Nun kam 2021 die regelung, dass Computer nicht über ein längeren Zeitraum sondern direkt abgeschrieben werden können.
Wie wäre da die Rechnung vorzunehmen?
Beispiel:
Computerteil in 06.2020 für 139,00€ gekauft
Absetzbarer anteil wäre dann laut AfA-Rechner 51,21€
Davon 60% dienstliche Nutzung 30,73€ abschreibbar in 2020.
Jetzt kommt die Frage:
Was ist der absetzbare Restwert für 2021?
Ziehe ich von den 139,00€ den abgeschriebenen Anteil von 30,73€ oder die 51,21€ ab?