Hallo!
Ich habe ein Gewerbe, dass von 2018 bis 2021 ruht. Müssen für die Jahre 2018 - 2020 dennoch folgende Unterlagen erstellt werden?
- Ermittlung des Überschusses Betriebseinnahmen üb. die -ausgaben aus Gewerbebetrieb § 25 Abs. 1 StBVV 2012
- Erklärung zur Gewerbesteuer 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV 2012
Zusätzliche Info: In dem Unternehmen sind zwei stille Teilhaber beteiligt.
Freue mich auf Hilfe!
Herzliche Grüße,
tom_b
Jahresabschluss, obwohl Gewerbe ruht
Re: Jahresabschluss, obwohl Gewerbe ruht
Was verstehen sie unter "ruhen"?
Re: Jahresabschluss, obwohl Gewerbe ruht
Das Gewerbe wurde mittels Ruhendmeldung für den besagten Zeitraum an das Finanzamt gemeldet.
Siehe https://www.gewerbe-anmeldung.com/ruhendes_gewerbe_kosten_mitteilung_an_krankenkasse_finanzamt.html
Siehe https://www.gewerbe-anmeldung.com/ruhendes_gewerbe_kosten_mitteilung_an_krankenkasse_finanzamt.html