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doppelte Haushaltsführung für kurze Zeit: dennoch Einrichtungsgegenstände voll absetzbar?

Verfasst: 26. Jul 2021, 01:51
von andreasvh
Hallo,

ich bescháftigte mich gerade mit dem Thema doppelte Haushaltsführung und finde keine Antworten auf einige eher ungewöhnliche Sachverhalte. Hier der erste: Angenommen A begründet aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels in eine sehr weit entfernte Stadt eine doppelte Haushaltsführung und verlegt nach wenigen Wochen seinen Lebensmittelpunkt vollständig an den Arbeitsort. Können dann dennoch sämtliche neu angeschafften und notwendigen Einrichtungsgegenstände der (ehemaligen) Zweitwohnung voll in der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden oder werden diese nur anteilig berücksichtigt? Hängt dies vom Einzelfall, also den vorgebrachten Gründen für die Lebensmittelpunkt-Verlegung ab und falls ja, was ist die zu klärende entscheidende Frage? Geht es beispielsweise darum, ob die nachträgliche Verlegung absehbar war?


Vielen Dank im Voraus!