fehlende Gewinnerzielungsabsicht Vermietung
Verfasst: 24. Jul 2021, 21:10
Guten Tag,
ich erstelle gerade die Steuererklärung für meine Eltern. Dieses Jahr möchte ich die Einkünfte aus V+V mal etwas genauer durchdenken und bin mir an einer Stelle nicht ganz sicher, ob ich hier in den letzten Jahren korrekt erklärt habe.
Meine Eltern haben eine große Eigentumswohnung, von denen ich drei Zimmer nutze und Ihnen seit einigen Jahren dafür auch eine Miete bezahle. Wichtig war zu berücksichtigen, dass die Miete von Anfang an eher als "Kostenzuschuss" zu betrachten war und meine Eltern damit keine Gewinnerzieungsabsicht verfolgt haben. Dazu hatte ich jedes Jahr eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellt, in der ich Mieteinnahmen sowie Abschreibungen, Zinsen auf den Immobilienkredit und Nebenkosten (natürlich anteilig) gegenübergestellt hatte. Da hier ein negativer Betrag herauskam, hatte ich bei der Steuererklärung bisher die Anlage V nicht ausgefüllt. War das korrekt oder hätte ich sie trotzdem ausfüllen müssen, mit dem Hinweis: "Wegen Liebhaberei, bleiben Einnahmen und Ausgaben steuerlich ohne Ansatz." ?
Über einen Erfahrungsaustausch würde ich mich sehr freuen. Danke im Voraus!
Grüße,
Georg
ich erstelle gerade die Steuererklärung für meine Eltern. Dieses Jahr möchte ich die Einkünfte aus V+V mal etwas genauer durchdenken und bin mir an einer Stelle nicht ganz sicher, ob ich hier in den letzten Jahren korrekt erklärt habe.
Meine Eltern haben eine große Eigentumswohnung, von denen ich drei Zimmer nutze und Ihnen seit einigen Jahren dafür auch eine Miete bezahle. Wichtig war zu berücksichtigen, dass die Miete von Anfang an eher als "Kostenzuschuss" zu betrachten war und meine Eltern damit keine Gewinnerzieungsabsicht verfolgt haben. Dazu hatte ich jedes Jahr eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellt, in der ich Mieteinnahmen sowie Abschreibungen, Zinsen auf den Immobilienkredit und Nebenkosten (natürlich anteilig) gegenübergestellt hatte. Da hier ein negativer Betrag herauskam, hatte ich bei der Steuererklärung bisher die Anlage V nicht ausgefüllt. War das korrekt oder hätte ich sie trotzdem ausfüllen müssen, mit dem Hinweis: "Wegen Liebhaberei, bleiben Einnahmen und Ausgaben steuerlich ohne Ansatz." ?
Über einen Erfahrungsaustausch würde ich mich sehr freuen. Danke im Voraus!
Grüße,
Georg