Kleinunternehmerregelung -> Umsatzsteuerpflicht
Verfasst: 20. Jul 2021, 19:45
Hallo liebes Forum,
ich hoffe sehr, dass ihr mir bei meinem Anliegen weiterhelfen könnt:
Ich bin neben meiner Teilzeit Anstellung als Gewerbetreibender unterwegs und nutze bisher die Kleinunternehmerregelung, bei der ich entsprechend keine Umsatzsteuer ausweise und auch keine Vorsteuer ziehe.
Nun soll sich das anlässlich eines Firmenwagen Leasings aber ändern, um dort die entsprechenden Nettopreise abrufen zu können.
Darüber hinaus erreiche ich so langsam ohnehin die gesetzte Grenze von 22.500 €
Meine 1. Frage:
Kann ich dem Finanzamt einfach melden, dass ich ab sofort Umsatzsteuerpflichtig sein und auf die Kleinunternehmerregelung verzichten möchte?
Die Häufigkeit der Umsatzsteuervoranmeldungen richtet sich ja nach der Höhe der Umsätze wie ich gelesen habe.
Wie wäre hier die Vorgehensweise?
Meine 2. Frage:
Kann ich den Vertrag zum Gewerbeleasing schon zeitnah unterschreiben, auch wenn ich noch nicht Umsatzsteuerpflichtig bin?
In der Konsequenz, dass ich bis zur Umsatzsteuerpflichtigkeit die Brutto Raten zahle?
Dem Leasinggeber wäre es doch egal, weil ich ja ohnehin die Brutto Raten überweise, nur mir die Vorsteuer (also 19% Umsatzsteuer) zurück hole und DADURCH die geringeren Raten habe?
Entschuldigt bitte meine Unwissenheit, aber das Thema ist doch sehr neu für mich.
Freue mich auf hilfreiche Rückmeldungen!
ich hoffe sehr, dass ihr mir bei meinem Anliegen weiterhelfen könnt:
Ich bin neben meiner Teilzeit Anstellung als Gewerbetreibender unterwegs und nutze bisher die Kleinunternehmerregelung, bei der ich entsprechend keine Umsatzsteuer ausweise und auch keine Vorsteuer ziehe.
Nun soll sich das anlässlich eines Firmenwagen Leasings aber ändern, um dort die entsprechenden Nettopreise abrufen zu können.
Darüber hinaus erreiche ich so langsam ohnehin die gesetzte Grenze von 22.500 €
Meine 1. Frage:
Kann ich dem Finanzamt einfach melden, dass ich ab sofort Umsatzsteuerpflichtig sein und auf die Kleinunternehmerregelung verzichten möchte?
Die Häufigkeit der Umsatzsteuervoranmeldungen richtet sich ja nach der Höhe der Umsätze wie ich gelesen habe.
Wie wäre hier die Vorgehensweise?
Meine 2. Frage:
Kann ich den Vertrag zum Gewerbeleasing schon zeitnah unterschreiben, auch wenn ich noch nicht Umsatzsteuerpflichtig bin?
In der Konsequenz, dass ich bis zur Umsatzsteuerpflichtigkeit die Brutto Raten zahle?
Dem Leasinggeber wäre es doch egal, weil ich ja ohnehin die Brutto Raten überweise, nur mir die Vorsteuer (also 19% Umsatzsteuer) zurück hole und DADURCH die geringeren Raten habe?
Entschuldigt bitte meine Unwissenheit, aber das Thema ist doch sehr neu für mich.
Freue mich auf hilfreiche Rückmeldungen!