Werbungskosten bei Vermietung
Werbungskosten bei Vermietung
Hallo zusammen,
ich habe gelesen, dass Entgelte für die Vermietung eines privaten Wohnmobiles an wechselnde Mieter unter die Einkünfte aus sonstigen Leistungen gehört.
Ich hatte schon in der Rubrik Kleingewerbe eine Frage dazu gestellt, da mein Gewerbeamt sagte, dass die Vermietung unter bestimmten Umständen auch gewerblich erfolgen kann. Ich bin mir einfach unsicher ob gewerblich oder privat, aber bleiben wir hier erstmal mal bei privat, dann habe ich folgende Frage:
Ich habe eine Beispielrechnung einer privaten PKW-Vermietung gesehen, wo von den Einnahmen die Abschreibung abgezogen wird und der Gewinn dann unter 256 EUR lag und somit steuerfrei bleibt.
Kann ich als Privatperson tatsächlich Abschreibungen ansetzen? Also den Saldo aus Mieteinnahmen und Afa bilden?
ich habe gelesen, dass Entgelte für die Vermietung eines privaten Wohnmobiles an wechselnde Mieter unter die Einkünfte aus sonstigen Leistungen gehört.
Ich hatte schon in der Rubrik Kleingewerbe eine Frage dazu gestellt, da mein Gewerbeamt sagte, dass die Vermietung unter bestimmten Umständen auch gewerblich erfolgen kann. Ich bin mir einfach unsicher ob gewerblich oder privat, aber bleiben wir hier erstmal mal bei privat, dann habe ich folgende Frage:
Ich habe eine Beispielrechnung einer privaten PKW-Vermietung gesehen, wo von den Einnahmen die Abschreibung abgezogen wird und der Gewinn dann unter 256 EUR lag und somit steuerfrei bleibt.
Kann ich als Privatperson tatsächlich Abschreibungen ansetzen? Also den Saldo aus Mieteinnahmen und Afa bilden?
Re: Werbungskosten bei Vermietung
Was das Gewerbeamt sagt, ist steuerlich zunächst ohne jede Bedeutung! Eine Tätigkeit kann nach der GewO gewerblich sein und zu bestimmten Rechten und Pflichten führen, das FA kann die entstandenen Verluste trotzdem wegen Liebhaberei nicht anerkennen.Sarah9876 hat geschrieben: da mein Gewerbeamt sagte, dass die Vermietung unter bestimmten Umständen auch gewerblich erfolgen kann
... dann mindern trotzdem alle Kosten -auch die Abschreibung- das Ergebnis!Sarah9876 hat geschrieben:aber bleiben wir hier erstmal mal bei privat
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Werbungskosten bei Vermietung
Welchen Nachteil hat es, wenn das FA sagt, dass es Liebhaberei ist - dann wären meine Einkünfte ja nicht steuerrelevant und ich müsste meine Mieteinnahmen nicht versteuern?
Kommt das nicht aufs gleiche raus als wenn es sonstige Einkünfte sind und nach Abzug der Ausgaben nur noch unter 256 EUR Gewinn übrigbleibt, der steuerfrei ist.
In beiden Fällen keine Steuerzahlung für mich, oder wo ist mein Denkfehler?
"Haufe.de" schreibt: Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne die Absicht der Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften durchgeführt wird (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG). Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht anerkannt.
Kommt das nicht aufs gleiche raus als wenn es sonstige Einkünfte sind und nach Abzug der Ausgaben nur noch unter 256 EUR Gewinn übrigbleibt, der steuerfrei ist.
In beiden Fällen keine Steuerzahlung für mich, oder wo ist mein Denkfehler?
"Haufe.de" schreibt: Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne die Absicht der Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften durchgeführt wird (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG). Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht anerkannt.
Re: Werbungskosten bei Vermietung
Solange das dein einziger Denkansatz ist, hast Du natürlich recht! Bei den Urteilen wegen "Liebhaberei" geht es aber nie um positive Einkünfte, sondern immer um Verluste!Sarah9876 hat geschrieben: In beiden Fällen keine Steuerzahlung für mich, oder wo ist mein Denkfehler?
Habt ihr euch überhaupt mal durch gerechnet, was euch die Vermietung zusätzlich kostet? Die Versicherung dürfte -da hier versicherungstechnisch eine gewerbliche Vermietung vorliegt!- deutlich teurer werden! Wie viele Schäden/erhöhte Abnutzung plant ihr betriebswirtschaftlich ein? Was kostet euch die Vermarktung? Und, und und ...
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Werbungskosten bei Vermietung
taxpert hat geschrieben: Habt ihr euch überhaupt mal durch gerechnet, was euch die Vermietung zusätzlich kostet? Die Versicherung dürfte -da hier versicherungstechnisch eine gewerbliche Vermietung vorliegt!- deutlich teurer werden! Wie viele Schäden/erhöhte Abnutzung plant ihr betriebswirtschaftlich ein? Was kostet euch die Vermarktung? Und, und und ...
Die Vermittlungsplattformen bieten Zusatzversicherungen an, die tagesgenau abgerechnet werden und die eigene KFZ Versicherung ist außen vor!
Die Vermarktung klappt auch gut, es kommen deutlich mehr Anfragen rein als ich gedacht habe.
Letztlich geht es darum, dass ich die Einnahmen nicht noch zusästzlich versteuern möchte, da unterm Strich pro Tag Vermietung nach Abzug von Zusatzversicherung und Vermittlungsprovision wirklich nicht so viel übrig bleibt.
Ich will keinen Fehler machen und nachher noch drauf zahlen.
Was willst du mir damit sagen?taxpert hat geschrieben: Bei den Urteilen wegen "Liebhaberei" geht es aber nie um positive Einkünfte, sondern immer um Verluste!
Muss ich meine Mieteinnahmen versteuern oder nicht wenn mir Liebhaberei unterstellt wird?
Re: Werbungskosten bei Vermietung
"Muss ich meine Mieteinnahmen versteuern oder nicht wenn mir Liebhaberei unterstellt wird?"
Musst Du nicht. Du kannst aber auch tatsächlich entstandene Verluste nicht geltend machen.
Musst Du nicht. Du kannst aber auch tatsächlich entstandene Verluste nicht geltend machen.
Re: Werbungskosten bei Vermietung
Du musst NIE die Einnahmen versteuern, sondern immer nur die Einkünfte, also den Überschuss/Gewinn der Einnahmen über die Werbungskosten/Betriebsausgaben!Sarah9876 hat geschrieben:Muss ich meine Mieteinnahmen versteuern
Wenn ich das lese ...
... kommt aus steuerlicher Sicht wahrscheinlich kein positiver Überschuss (=Gewinn) raus, sondern ein Verlust, denn in deiner Rechnung fehlen der Anteil der "normalen" Versicherung, der Kfz-Steuer, sonstiger laufender Aufwand wie z.B. Reparaturen und natürlich die Abschreibung! Objektiv betrachtet ist das Ganze wahrscheinlich sowohl steuerlich als auch betriebswirtschaftlich ein Verlustgeschäft! Subjektiv betrachtet meint ihr aber "Gewinn" gemacht zu haben, weil ihr nur die zusätzlichen Kosten im Auge habt!Sarah9876 hat geschrieben: da unterm Strich pro Tag Vermietung nach Abzug von Zusatzversicherung und Vermittlungsprovision wirklich nicht so viel übrig bleibt.
Die Kläger wollten eben NICHT, dass es sich um Liebhaberei im steuerlichen Sinne handelt, da sie die erzielten Verluste gerne mit anderen positiven Einkünften aus anderen Quellen verrechnen wollten um die Steuer zu senken.Sarah9876 hat geschrieben:Was willst du mir damit sagen?
taxpert
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