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Optionen bei Nachzahlung - freiwilliger Abgabe

Verfasst: 24. Mai 2021, 12:49
von brabeldiebrubel
Hallo,

ich muss für meine vor kurzem eingereichte Steuererklärung für 2019 eine Nachzahlung sowie Verspätungszuschlag zahlen. Zuvor habe ich bei der Steuererklärung für 2018 eine Rückzahlung erhalten. Beide Erklärungen waren freiwillig eingereicht und in beiden Jahren hatte ich ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Eine Aufforderung zur Erklärung, eine Mahnung oder dergleichen habe ich nie erhalten.

Zwar stand in den Bescheids-Erläuterungen folgendes: " Sie waren für 2019 von Amts wegen zur Einkommensteuer zu veranlagen" Aber wie sollte ich davon Kenntnis erlangt haben, ohne jemals einen Brief/Mail diesbezüglich erhalten zu haben.

Wie kann es nun sein das die Erklärung für 2019 zu spät eingegangen sein soll und vielleicht kann mir jemand sagen wie meine Optionen sind?
Kann ich Einspruch einlegen und den Antrag zurück ziehen?

Es sind kleine Beträge aber verstehen würde ich das gerne schon ...

Ich hatte/habe Steuerklasse 1.
Vielen Dank.

Re: Optionen bei Nachzahlung - freiwilliger Abgabe

Verfasst: 24. Mai 2021, 15:15
von muemmel
Es kann hier keiner wissen, ob Sie zur Steuererklärung verpflichtet waren oder nicht. Insofern sollten Sie das mal rausfinden - einfach beim FA anrufen und fragen, warum genau man verpflichtet sei, für 2019 eine Erklärung abzugeben.

Re: Optionen bei Nachzahlung - freiwilliger Abgabe

Verfasst: 24. Mai 2021, 17:22
von Severina
Sie sitzen einem Irrtum auf, wenn Sie glauben, dass das Finanzamt Sie darüber informieren muss, dass Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind - das muss jeder Steuerpflichtige selbst herausfinden.

https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben.html

Re: Optionen bei Nachzahlung - freiwilliger Abgabe

Verfasst: 24. Mai 2021, 19:33
von brabeldiebrubel
OK. Danke soweit für die Antworten. Werde wohl mal versuchen beim Finanzamt etwas zu erfahren. Eine Nachricht über Elster hatte ich bereits geschrieben.

Seltsam ist die Geschichte für mich, da ich 2019 ausschließlich Azubi-Gehalt nach TVöD-NRW erhalten habe. Wie wohl Tausende andere auch.
Da ich zu keinem Zeitpunkt vom Finanzamt Post erhalten habe war ich mir der Erklärungspflicht nicht bewusst.

Re: Optionen bei Nachzahlung - freiwilliger Abgabe

Verfasst: 24. Mai 2021, 20:14
von taxpert
Das ...
brabeldiebrubel hat geschrieben: da ich 2019 ausschließlich Azubi-Gehalt nach TVöD-NRW erhalten habe.
und das ...
brabeldiebrubel hat geschrieben: eingereichte Steuererklärung für 2019 eine Nachzahlung
... passen nicht zusammen! Da haben mit Sicherheit noch andere Einkünfte wie Krankengeld oder ALG vorgelegen!

taxpert

Re: Optionen bei Nachzahlung - freiwilliger Abgabe

Verfasst: 25. Mai 2021, 19:05
von muemmel
Da haben mit Sicherheit noch andere Einkünfte wie Krankengeld oder ALG vorgelegen! Diese würden dann auch die Abgabepflicht erklären.

Re: Optionen bei Nachzahlung - freiwilliger Abgabe

Verfasst: 25. Mai 2021, 20:04
von reckoner
Hallo,
Das ...
da ich 2019 ausschließlich Azubi-Gehalt nach TVöD-NRW erhalten habe.
und das ...
eingereichte Steuererklärung für 2019 eine Nachzahlung
... passen nicht zusammen!
Doch. Speziell im öffentlichem Dienst ist das sogar sehr gut möglich.
Das Problem sind die im Rahmen der Lohnsteuerberechnung berücksichtigten Vorsorgeaufwendungen.

Siehe §46 Abs. 2 Nr. 3 EStG.

Stefan

Re: Optionen bei Nachzahlung - freiwilliger Abgabe

Verfasst: 25. Mai 2021, 22:23
von taxpert
Wenn es um einen Beamten-Anwärter mit Beihilfeanspruch gehen würde, wäre ich auf jeden Fall bei dir. Aber er/sie sagt ja, dass nach TVöD bezahlt wird und nicht besoldet.

taxpert

Re: Optionen bei Nachzahlung - freiwilliger Abgabe

Verfasst: 30. Mai 2021, 19:24
von brabeldiebrubel
Leistungen wie Krankengeld, ALG oder was auch immer, habe ich weder in 2019 noch in anderen Steuerjahren bezogen.

Laut meiner Sachbearbeiterin beim Finanzamt bekomme ich einen neuen Bescheid, nach dem ich lediglich die Nachzahlung leisten muss.
Die zahle ich dann auch ohne Murren, bzw. Einspruch, Rückzug oder dergleichen.

Hätte halt vor dem Einreichen der Erklärung mal nachrechnen sollen.
Naja kleines Lehrgeld ...