EÜR Entfernungspauschale
Verfasst: 21. Mai 2021, 11:54
Ich habe eine Frage zu Fahrtkosten:
Ich setze mein Auto komplett ab mit Versicherung+Tanken+etc.
Darunter ist die Zeile 85 "Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte
Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)"
und Zeile 86 "Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster
Betriebsstätte (Entfernungspauschale), Familienheimfahrten.
Ich hatte in 2020 ein kleines Büro angemietet, was 17 km von meiner Wohnung entfernt ist.
Da ich in der EÜR schon komplett alle meine Autokosten eingetragen haben und die Miete
für das Büro, vermute ich, dass die bei Entfernungspauschale nix eintragen darf?
Ich müsste mir ja irgendwie einen Betrag aus den Fingern saugen, weil ich keine Formel habe.
In der Anlage N aus nichtselbständiger Arbeit ist es ganz einfach und verständlich einzutragen.
Ich setze mein Auto komplett ab mit Versicherung+Tanken+etc.
Darunter ist die Zeile 85 "Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte
Familienheimfahrten (pauschaliert oder tatsächlich)"
und Zeile 86 "Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster
Betriebsstätte (Entfernungspauschale), Familienheimfahrten.
Ich hatte in 2020 ein kleines Büro angemietet, was 17 km von meiner Wohnung entfernt ist.
Da ich in der EÜR schon komplett alle meine Autokosten eingetragen haben und die Miete
für das Büro, vermute ich, dass die bei Entfernungspauschale nix eintragen darf?
Ich müsste mir ja irgendwie einen Betrag aus den Fingern saugen, weil ich keine Formel habe.
In der Anlage N aus nichtselbständiger Arbeit ist es ganz einfach und verständlich einzutragen.