Re: Unbegründeter Vorauszahlungsbescheid
Verfasst: 27. Mär 2021, 17:33
Hallo,
ein kleine Erklärung möchte ich noch anschließen: Die Festsetzung einer Vorauszahlung wird nicht aktiv vorgenommen, das ist ein automatischer Vorgang.
Vorteil: Mit einem Änderungswunsch kritisiert man in einem solchen Fall niemanden. Dem Sachbearbeiter dürfte es leichter fallen, dem Wunsch stattzugeben, er muss es nicht einmal prüfen.
Stefan
ein kleine Erklärung möchte ich noch anschließen: Die Festsetzung einer Vorauszahlung wird nicht aktiv vorgenommen, das ist ein automatischer Vorgang.
Vorteil: Mit einem Änderungswunsch kritisiert man in einem solchen Fall niemanden. Dem Sachbearbeiter dürfte es leichter fallen, dem Wunsch stattzugeben, er muss es nicht einmal prüfen.
Stefan