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Re: Unbegründeter Vorauszahlungsbescheid

Verfasst: 27. Mär 2021, 17:33
von reckoner
Hallo,

ein kleine Erklärung möchte ich noch anschließen: Die Festsetzung einer Vorauszahlung wird nicht aktiv vorgenommen, das ist ein automatischer Vorgang.

Vorteil: Mit einem Änderungswunsch kritisiert man in einem solchen Fall niemanden. Dem Sachbearbeiter dürfte es leichter fallen, dem Wunsch stattzugeben, er muss es nicht einmal prüfen.

Stefan