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Umzugskosten richtig absetzen - nur wie?

Verfasst: 22. Feb 2021, 14:12
von DerKöhn
Hallo liebe Community,

Ich bin auf der Suche nach ein paar Profis und hoffe, sie hier zu finden :->

Meine Herausforderung:

Ich bin 2020 umgezogen. Der Wohnort ( Berlin ) hat sich nicht geändert.
Der Arbeitsweg ist kürzer geworden, jedoch nur 58 min Gesamtersparnis.
-> gemessen Hin und Rückweg mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln im Vergleich alte Wohnung / neue Wohnung.

Ich habe Freunde als Helfer dabei gehabt und ihnen Geld als Aufwandsentschädigung überwiesen.
Der Verwendungszweck Umzug ist auf der ÜBerweisung deutlich erkennbar.

Nun meine Frage: Gebe ich diese Kosten des Umzugs als berufsbedingten Umzug an, oder gebe ich die Kosten als haushaltsnahe Kosten an.
Ich erstelle meine Steuer mit dem TAX20 von Buhl und kann bei dem berufsbedingten Umzug als Begründung angeben, dass sich der Arbeitsweg wesentlich verbessert hat.
Allerdings spare ich leider nicht die (mindesten) 60min Fahrtzeit ein, welche einen berufsbedingten Umzug rechtfertigen würde.

Freue mich auf Eure Unterstützung und bedanke mich im Vorfeld für die Mühe!

Vielen Dank,

derKöhn

Re: Umzugskosten richtig absetzen - nur wie?

Verfasst: 23. Feb 2021, 15:55
von muemmel
Weder noch. Es ist keine haushaltsnahe Dienstleistung, weil gar kein Dienstleister beauftragt wurde. Und warum es nicht berufsbedingt ist, haben Sie schon selbst geschrieben.

Re: Umzugskosten richtig absetzen - nur wie?

Verfasst: 24. Feb 2021, 09:55
von DerKöhn
Hallo muemmel,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich bin verwirrt, da ich folgenden Artikel gelesen habe:

https://www.steuern.de/umzugskosten.html
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Soweit kein Abzug als Werbungskosten oder bei den außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung möglich ist, gehören privat veranlasste Umzüge – abzüglich Erstattungen Dritter – zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die es eine Steuerermäßigung gibt.
Gibt es hierzu eErfahrungen?

Vielen Dank!

Re: Umzugskosten richtig absetzen - nur wie?

Verfasst: 24. Feb 2021, 11:07
von taxpert
DerKöhn hat geschrieben:Ich bin verwirrt,
Die Kosten können angesetzt werden, wenn eine Rechnung vorliegt und der Betrag auf das Konto des jeweiligen Dienstleisters überwiesen wurde.

Die Überweisung ist ja offenbar erüllt, aber wie sieht es denn mit der Rechnung der Freunde aus? Schließlich stellen die Zahlungen steuerpflichtige EInkünfte im Sinne §22 Nr.3 EStG dar. Sind Sie sicher, dass ihre Freunde begeistert sein werden, wenn sie Post vom FA bekommen weil Sie diese Kosten geltend gemacht haben?

taxpert