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Abschreibung korrigieren

Verfasst: 5. Feb 2021, 00:51
von nbsbg
Hallo,
wir haben im Jahr 2019 versehentlich zu wenig Afa auf unsere Büroimmobilie abgeschrieben, da wir erst jetzt erfahren haben, dass diese nicht über 50 sondern über 33 1/3 Jahre abgeschrieben wird.
Ich denke, logisch wäre nun, den Restbetrag über die restlichen 32 1/3 Jahre abzuschreiben, oder?
Also z. B.
Jan 2019: Kosten 150.000 Euro, Afa falsch abgeschrieben 3000 Euro (statt 4500 Euro).
ab Jan 2020 Restbetrag 147.000 Euro über noch 32 1/3 Jahre = 4.546,39 Afa
Ist das korrekt?
Danke für Hilfe!

Re: Abschreibung korrigieren

Verfasst: 5. Feb 2021, 08:08
von taxpert
nbsbg hat geschrieben:Ist das korrekt?
Nein.

Die Abschreibung ist weiterhin mit dem typisierten Abschreibungssatz von drei Prozent auf die ursprüngliche Bemessungsgrundlage vorzunehmen. Der Abschreibungszeitraum verändert sich entsprechend, H7.4 EStH "Unterlassene oder überhöhte AfA -Lineare Gebäude-AfA" mit Verweis auf BFH vom 03.07.1984.

taxpert