Ich habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung.
Ich habe unregelmäßige Nebeneinkünfte - neben einem Hauptverdienst im Angestelltenverhältnis - als Musikerin, welche ich in den letzten Jahren als Übungsleiterpauschale angegeben habe. Ich letzten Jahr keine EStErkl. mehr abgegeben, weil der Grenzwert nicht erreicht wurde.
Zuvor hatte ich Nebeneinkünfte von Konzerten, die ich mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung veranschlagt habe.
Meine Frage ist nun - da ich in diesem Jahr beträchtliche Ausgaben im Zusammenhang mit meiner Nebentätigkeit habe - ist es frei wählbar, ob ich die ÜP nutze oder die EÜR?
Meine Einnahmen im Nebenjob sind sehr niedrig, die Ausgabe in diesem Jahr mind. 3x so hoch. Da meine Einkünfte zusammen mit denen aus dem Haupterwerb addiert werden, könnte u. U. eine Erstattung eines Teils meiner Ausgaben (bzw. meiner im Haupterwerb entrichteten Lohnsteuer) zu erzielen sein.
Sehe ich das richtig? Kann ich höhere Ausgaben gg. niedrige Einnahmen geltend machen oder bin ich gezwungen, bei der Übungsleiterpauschale zu bleiben? Dort ist leider nichts absetzbar.
Danke für Eure Antworten!
Wählbar? Übungsleiterpauschale oder EÜR?
Re: Wählbar? Übungsleiterpauschale oder EÜR?
Nein - wenn der Gesetzgeber bestimmte Einkünfte als steuerfrei betrachtet, kann man die nicht einfach zu steuerpflichtigen Einkünften erklären.
Re: Wählbar? Übungsleiterpauschale oder EÜR?
Es geht nicht darum, ob die Einnahmen steuerfrei sind, sondern darum, ob auf Grund der Steuerfreiheit nach §3 Nr.26 EStG die Wk/BA nach §3c Abs.1 EStG nicht abziehbar sind.muemmel hat geschrieben: Nein - wenn der Gesetzgeber bestimmte Einkünfte als steuerfrei betrachtet, kann man die nicht einfach zu steuerpflichtigen Einkünften erklären.
Und das hat der BFH verneint, BFH vom 20.12.2017, AZ.: III R 23/15.
Von daher kann hier der Wk/BA-Überschuss steuerlich geltend gemacht werden.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Wählbar? Übungsleiterpauschale oder EÜR?
Danke für die Antworten.
@taxpert:
Meine Frage lautete zur Alternative - statt Anwendung der Übungsleiterpauschale (trotz Urteil könnte das Absetzen der Aufwendungen beim Finanzamt schwierig werden) zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung wechseln? Natürlich wäre das Ergebnis dann ein Minus in diesem Jahr.
Zudem habe ich seit 2 Jahren keine Steuererklärung mehr abgegeben, weil ich außer den "steuerfreien" Einnahmen keine weiteren zu deklarierenden Einkünfte hatte.
@taxpert:
Meine Frage lautete zur Alternative - statt Anwendung der Übungsleiterpauschale (trotz Urteil könnte das Absetzen der Aufwendungen beim Finanzamt schwierig werden) zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung wechseln? Natürlich wäre das Ergebnis dann ein Minus in diesem Jahr.
Zudem habe ich seit 2 Jahren keine Steuererklärung mehr abgegeben, weil ich außer den "steuerfreien" Einnahmen keine weiteren zu deklarierenden Einkünfte hatte.