Coronabedingte Fristverlängerung auch für freiwillige Abgabe für Jahr 2016?
Verfasst: 27. Jan 2021, 14:37
Hallo zusammen,
Hintergrund: Bei einer verpflichteten Abgabe für das Jahr 2019 wurde ja die Abgabefrist coronabedingt um einen Monat verlängert, wenn man einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein beauftragt. Die Begründung ist, dass ja die Steuerberater durch die ganzen Coronahilfe-Verfahren derzeit ausgelastet sind.
Meine Frage: Gilt die gleiche Fristverlängerung zufällig auch für freiwillige Abgaben (konkret für das Jahr 2016), wenn ein Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein beauftragt wird? Normalerweise wäre die Frist für das Jahr 2016 am 31.12.2020 abgelaufen. Aber die gleiche Begründung für die coronabedingte Fristverlängerung könnte man doch 1:1 von den verpflichteten Abgaben auf die freiwilligen Abgaben übertragen, oder?
Gruß
123
Hintergrund: Bei einer verpflichteten Abgabe für das Jahr 2019 wurde ja die Abgabefrist coronabedingt um einen Monat verlängert, wenn man einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein beauftragt. Die Begründung ist, dass ja die Steuerberater durch die ganzen Coronahilfe-Verfahren derzeit ausgelastet sind.
Meine Frage: Gilt die gleiche Fristverlängerung zufällig auch für freiwillige Abgaben (konkret für das Jahr 2016), wenn ein Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein beauftragt wird? Normalerweise wäre die Frist für das Jahr 2016 am 31.12.2020 abgelaufen. Aber die gleiche Begründung für die coronabedingte Fristverlängerung könnte man doch 1:1 von den verpflichteten Abgaben auf die freiwilligen Abgaben übertragen, oder?
Gruß
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