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Was ist aber nicht begreife, wieso soll man sein Auto in das BV nehmen, wenn man sich für die Kilometerpauschale entscheiden kann und damit besser wegkommt? Ich meine, ich bekomme von den Steuern einfach 30/35 Cent zurück.Sie müssen die betriebliche Nutzung glaubhaft machen - eine Aufstellung der betrieblichen Fahrten nach Art eines Fahrtenbuchs ist dafür eine Möglichkeit.
Die Kilometerpauschale deckt alles ab, Sie können die tatsächlichen Kosten NICHT zusätzlich geltend machen. Dafür müssten Sie das Fahrzeug in das gewillkürte BV einlegen - das geht bei einer Nutzung > 10 %, dann kann aber nicht die 1-%-Regelung zur Ermittlung des Privatanteils verwendet werden.
Davon abgesehen, dass Sie natürlich nicht 30 ct je km zurückbekommen, sondern 30 ct/km x persönlicher Steuersatz, liegen die tatsächlichen Fahrtkosten je km - außer vielleicht bei Kleinstwagen - i.d.R. deutlich über 30 ct.Was ist aber nicht begreife, wieso soll man sein Auto in das BV nehmen, wenn man sich für die Kilometerpauschale entscheiden kann und damit besser wegkommt? Ich meine, ich bekomme von den Steuern einfach 30/35 Cent zurück.
Gibt es dafür eine Grenze oder wo liegt der Nachteil?
Der Pauschbetrag darf dann nicht mehr angesetzt werden, wenn dieser zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde, BFH vom 26.07.1991 (hier: tatsächliche Kosten etwa 50% des Pauschbetrages).Gibt es dafür eine Grenze
Wird das Kfz gestohlen oder erleidet einen Totalschaden bei einem Unfall ist der Restwert Betriebsausgabe aber nur wenn das Kfz BV darstellt.oder wo liegt der Nachteil?
Nur mal so nebenbei ... die 35 Cent ab dem 21. km gibt es nur bei der Entfernungspauschale nach §9 Abs.1 Nr.4 EStG, nicht bei Dienstfahrten oder Nutzungseinlage!(ab 20km 35 Cent)
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