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Bausparer und Rentenversicherung als Werbungskosten bei V+V

Verfasst: 4. Mai 2020, 08:56
von Berater85
Hallo,


Werbungskosten für Kapitralerträge kann man ja seit 2009 nicht mehr direkt absetzen sondern sind in dem Sparrerfreibetrag von 801 bzw. 102 berücksichtigt.


Ebenso damit auch die Abschlusskosten für einen Bausparer. (Siehe hier)


https://www.steuertipps.de/lexikon/a/abschlussgebuehr


Wie ist es nun wenn ich nicht einen Bausparer zu Ablösung eines Kredites für eine vermietete ETW nutze sondern eine Rentenversicherung?


Aus meiner Sicht müsste ich hier die einmaligen Abschlusskosten und auch die jährlich aufgewiesen Verwaltungskosten als Werbungskosten bei V+V angeben können. Da es ja beim Bausparer ebenso möglich ist.


Wie ist es aber dann in der Auszahlungsphase?


Wenn man die Rentenversicherung als Einmalauszahlung bezieht gibt es entweder die Möglichkeit das man Kapitalertragssteuer auf den gesamten Ertrag zahlen muss oder es kommt das Halbeinkünfteverfahren zu tragen, wenn die Vorraussetzungen (62 Jahre, Laufzeit mindestens 12 Jahre) erfüllt sind,


Wenn die Rentenversicherung aber der V+V zugeordnet ist, muss ich dann den ganzen Auszahlbetrag der Versicherung dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuern oder nur den Gewinn?


Die Gesellschaft der Verischerung wird ja bei der Auszahlung direkt Kapitalertragssteuer einbehalten. Müsste ich den ganzen Sachverhalt dann über meine Steuererklärung dann berichtigen?


Vorallem wie prüft das FA es, dass eine Rentenversicherung wirklich nach 30 jahren zur Ablösung eines Baukredites verwendet wird? Ist dies für das FA überhaupt noch prüfbar, dass die Rentenversicherung doch der V+V zugeorndet sein muss, wenn z.b. nur vor 30 Jahren die Abschlusskosten einmalig abgesetzt wurden und aber keine weiteren Verwaltungskosten jährlich anfielen, da diese eben nirgends ausgewiesen waren in den Versicherungsunterlagen?


Hoffe mir kann hierzu jemand eine Aussage treffen.