Errechnung ESt für selbständige Tätigkeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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toxicblond
Beiträge: 4
Registriert: 30. Jun 2010, 08:24

Errechnung ESt für selbständige Tätigkeit

Beitrag von toxicblond »

Hallo,

ich habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung.

Mein Mann und ich sind seit dem Sommer 2010 verheiratet. Wir haben im Augenblick jeweils die Lohnsteuerklasse IV, weil wir aus nichtselbständiger Tätigkeit ungefähr den gleichen Bruttolohn (ca. 30.000€) beziehen. Wir haben bisher eine getrennte Einkommensteuererklärung gemacht (sind ja erst seit kurzem verheiratet), werden aber ab nächstem Jahr eine gemeinsame Einkommenssteuererklärung abgeben.
Jetzt hat mein Mann neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit zum 01.11.2010 eine „nebenberufliche“ Selbstständigkeit angefangen.
Das heißt er geht weiterhin normal in Vollzeit seinem Angestelltenverhältnis nach und arbeitet nebenbei als Selbstständiger.

Aus dieser Selbständigkeit hat mein Mann im November und Dezember 2010 rund 4.000€ eingenommen. Davon gehen noch steuerlich relevante Vorsorgebeträge ab und Betriebsausgaben (ca. 1.000€).
Meine Frage ist jetzt, wie hoch wird die ungefähre Einkommenssteuernachzahlung sein?
Für 2010 gilt ja der Grundfreibetrag von 8.004€ (für meinen Mann). Dieser wird durch sein nichtselbständiges Einkommen ja schon "aufgebraucht", denn der Grundfreibetrag ist ja personenbezogen und bezieht sich auf das gesamte Einkommen, richtig?

Wenn ich jetzt den Steuersatz für diese Einnahmen aus Selbständigkeit errechnen möchte, welches Einkommen berücksichtige ich dann, die 60.000 Euro aus nichtselbständiger Tätigkeit (zusammen 60.000 Euro, dann Steuersatz 19,78%) oder aber das gesamte Einkommen 63.000€ (4.000€ Selbständigkeit (abzügl. 1.000€ Betriebsausgaben etc.) dann den Steuersatz 20,44%

Ich benötige diese Berechnung um finanzielle Rücklagen für die kommenden Steuerzahlungen auf diese Selbständigkeit zu bilden.

Vielen Dank
ulwa
Beiträge: 19
Registriert: 8. Dez 2010, 21:03

Re: Errechnung ESt für selbständige Tätigkeit

Beitrag von ulwa »

... wenn ihr 2010 geheiratet habt, könnt Ihr Euch zusammenveranlagen lassen.
Hier die grobe Berechnung:

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (WK mindestens 920 EUR p.P., evtl. mehr wg. Fahrtkosten, Fortbildung...) - das sind dann für jeden von Euch ca. 29.000,00 EUR

Dazu die Einkünfte aus der Selbständigkeit - 4000 Einnahmen abzgl 1000 Betriebsausgaben =3000

wären dann in der Summe 61.000 EUR
abzgl. Vorsorgeaufwendungen (Sozialvers. von der Stk., andere Versicherungsbeiträge - da gibts unterschiedliche Berechnungen -max. ca. 10.000 EUR

runter gehen auch gezahlte Kirchensteuer, Spenden..

Also wären dann bei ca. 50.000 EUR zu versteuern - das macht ne Steuer von ca. 8212 EUR
zzgl Soli und Kist, abzgl. Voauszahlung lt. Lohnsteuerkarte.

http://www.steuerlinks.de/uploads/tx_fb ... e-2010.pdf
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