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Fälschlicherweise Netto Rechnungen erhalten

Verfasst: 29. Jan 2020, 20:23
von Lantis
Hallo,

ich habe eine freiberufliche Tätigkeit im Rahmen der Kleinunternehmerregelung. Ich schalte außerdem gelegentlich kostenpflichtige Werbeanzeigen für die ich natürlich auch Rechnungen erhalte. Dummerweise habe ich dem Anbieter eine alte Umsatzsteuer ID (nicht mehr gültig, ich habe keine gültige Ust. ID mehr) angegeben und dementsprechend nun Netto Rechnungen erhalten, der Fehler ist mir erst jetzt, wo ich meinen Abschluss machen will aufgefallen. Leider gibt es seit 3 Wochen keine Klärung seitens des Unternehmens und ich komme mit meiner EÜR so nicht weiter.

Meine Frage nun: Es geht eh nur um sehr kleine Beträge, also es tut mir nicht weh, die Steuern nicht als Ausgaben geltend zu machen, sollte ich es später nachzahlen müssen. Kann ich nun einfach die Netto Rechnungen als Ausgaben nehmen und in meine EÜR übernehmen? Oder stört es das Finanzamt, dass ich Netto Rechnungen erhalten habe?

Ich hoffe, mir kann hier jemand einen Rat geben.

Viele Grüße und Danke im Vorraus

Edit: Noch eine Info: Sowohl ich, als auch das Werbeunternehmen befinden sich in DE, Reverse Charge spielt also keine Rolle in meinem Fall.

Re: Fälschlicherweise Netto Rechnungen erhalten

Verfasst: 30. Jan 2020, 04:53
von Tom998
Oder stört es das Finanzamt, dass ich Netto Rechnungen erhalten habe?
Ja, da bisher niemand Umsatzsteuer abgeführt hat. Dies ist zwingend nachzuholen. Als Ausgabe in der EÜR kann trotzdem die tatsächliche Zahlung angesetzt werden.

Re: Fälschlicherweise Netto Rechnungen erhalten

Verfasst: 30. Jan 2020, 09:43
von Severina
Habe ich eine Denkhemmung? Wenn ja, bitte ich um Aufklärung, was mir entgeht:

Wenn Sie als deutscher Unternehmer eine Werbeanzeige schalten (in einer Zeitschrift?) und Ihnen darüber ein deutscher Unternehmer (Verlag?) eine Rechnung schreibt - was hätte das mit Ihrer USt-ID-Nummer zu tun, selbst wenn sie nicht abgelaufen wäre?

Re: Fälschlicherweise Netto Rechnungen erhalten

Verfasst: 30. Jan 2020, 11:30
von Lantis
Severina hat geschrieben: 30. Jan 2020, 09:43 Habe ich eine Denkhemmung? Wenn ja, bitte ich um Aufklärung, was mir entgeht:

Wenn Sie als deutscher Unternehmer eine Werbeanzeige schalten (in einer Zeitschrift?) und Ihnen darüber ein deutscher Unternehmer (Verlag?) eine Rechnung schreibt - was hätte das mit Ihrer USt-ID-Nummer zu tun, selbst wenn sie nicht abgelaufen wäre?
Mit der ID erhalte ich eine Netto Rechnung, ohne ID eine Brutto Rechnung. Da ich nicht Vorsteuerabzugsberechtig bin, hätte ich gerne eine Bruttorechnung.
Tom998 hat geschrieben:
Oder stört es das Finanzamt, dass ich Netto Rechnungen erhalten habe?
Ja, da bisher niemand Umsatzsteuer abgeführt hat. Dies ist zwingend nachzuholen. Als Ausgabe in der EÜR kann trotzdem die tatsächliche Zahlung angesetzt werden.
Erstmal Danke für den Hinweis. Wie mache ich das denn jetzt? Über welches Formular?

Re: Fälschlicherweise Netto Rechnungen erhalten

Verfasst: 30. Jan 2020, 11:42
von Severina
Lantis hat geschrieben: 30. Jan 2020, 11:30
Mit der ID erhalte ich eine Netto Rechnung, ohne ID eine Brutto Rechnung. Da ich nicht Vorsteuerabzugsberechtig bin, hätte ich gerne eine Bruttorechnung.
Aber doch nicht innerhalb Deutschlands?

Re: Fälschlicherweise Netto Rechnungen erhalten

Verfasst: 30. Jan 2020, 11:47
von Lantis
Severina hat geschrieben: 30. Jan 2020, 11:42
Lantis hat geschrieben: 30. Jan 2020, 11:30
Mit der ID erhalte ich eine Netto Rechnung, ohne ID eine Brutto Rechnung. Da ich nicht Vorsteuerabzugsberechtig bin, hätte ich gerne eine Bruttorechnung.
Aber doch nicht innerhalb Deutschlands?
Keine Ahnung, ich habe die ID einfach angegeben weil das Feld dazu da war. Hab mir nichts Böses dabei gedacht. Ich gehe davon aus, dass ich andernfalls eine Bruttorechnung erhalten hätte, oder nicht?