Pflicht zur Steuererklärung?! *Hilfe*
Verfasst: 25. Dez 2019, 13:04
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zu folgendem Problem:
Mein Bekannter arbeitet seit ca. 4 Jahren in einer kleinen Firma. Der Chef hat insgesamt 2 Firmen.
Mein Bekannter bekommt von Firma 1 den Hauptlohn ausgezahlt und von der Firma 2 seines Chefs noch 450€ als Minijob.
Jetzt habe ich gelesen, dass eine Pflicht zur Steuererklärung für folgende Punkte besteht:
- Es bestehen parallel mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse (trifft das bei 2 Firmen aber bei dem gleichen Chef zu?)
- Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 €
Mein Bekannter hat bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Ich gab ihm den Rat damit anzufangen, weil man ja oft noch Geld wieder bekommt. Dabei ist diese Frage aufgetaucht und wir sind uns nicht sicher, ob er nicht schon längst dazu verpflichtet gewesen wäre, in den letzten Jahren eine Steuererklärung abzugeben.
Weiß jemand die rechtliche Lage?
Wenn er durch den Minijob in der 2. Firma pflichtig ist, wie sollte man vorgehen?
Danke im Voraus
ich habe eine Frage zu folgendem Problem:
Mein Bekannter arbeitet seit ca. 4 Jahren in einer kleinen Firma. Der Chef hat insgesamt 2 Firmen.
Mein Bekannter bekommt von Firma 1 den Hauptlohn ausgezahlt und von der Firma 2 seines Chefs noch 450€ als Minijob.
Jetzt habe ich gelesen, dass eine Pflicht zur Steuererklärung für folgende Punkte besteht:
- Es bestehen parallel mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse (trifft das bei 2 Firmen aber bei dem gleichen Chef zu?)
- Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 €
Mein Bekannter hat bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Ich gab ihm den Rat damit anzufangen, weil man ja oft noch Geld wieder bekommt. Dabei ist diese Frage aufgetaucht und wir sind uns nicht sicher, ob er nicht schon längst dazu verpflichtet gewesen wäre, in den letzten Jahren eine Steuererklärung abzugeben.
Weiß jemand die rechtliche Lage?
Wenn er durch den Minijob in der 2. Firma pflichtig ist, wie sollte man vorgehen?
Danke im Voraus