Wer soll/kann die Studienkosten angeben: Eltern o. Student?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ariane
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Registriert: 13. Apr 2015, 10:42

Wer soll/kann die Studienkosten angeben: Eltern o. Student?

Beitrag von Ariane »

Hallo allerseits!

Ich bin neu hier und habe folgende Frage:

Meine Tochter, demnächst 25, studiert. Sie lebt in der gleichen Stadt wie ich, in einer WG. Ab 25 gibt es ja kein Kindergeld mehr, auch fällt wohl der nach TVÖD bisher gewährte Zuschlag für Kinder weg und sie kann nicht mehr über mich krankenversichert sein. Da ich so gerade über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene, muss ich daher diese Kosten nun selbst "auffangen".

Nun frage ich mich, kann/sollte ich die Mietkosten (momentan bin ich als Mieterin des Zimmers eingetragen, da der Vermieter das so wollte, sie verdient ja nichts), Krankenkasse, Studienkosten, Telefon/Internet, ÖPNV etc. als Sonderausgaben angeben? Oder sollte/kann sie es selbst angeben, um die ersten Steuerzahlungen als Berufsanfängerin zu reduzieren? Oder muss man das aufteilen, Krankenkasse über mich, Miete etc. über sie? Und geht das überhaupt, was muss man dazu tun?

Denn ich müsste ja auch die Vertragspartner dann entsprechend ändern lassen. Vielleicht kann sie auch gar nicht alle kosten später angeben, Krankenkasse z.B. ?

Ich wäre sehr dankbar für Tipps. Sie studiert noch 4. Semester.

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
Ariane
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Wer soll/kann die Studienkosten angeben: Eltern o. Stude

Beitrag von muemmel »

Kosten, die man gar nicht selbst hat, kann man auch nicht absetzen. Soviel zur Tochter - Sie selbst können die Unterstützung der Tochter natürlich absetzen: Stichwort wäre da "Unterhalt". Das geht aber erst ab dem Zeitpunkt, wo das Kindergeld wegfällt - vorher läßt sich nichts absetzen, da das mit dem Kindergeld abgegolten ist.
Ariane
Beiträge: 4
Registriert: 13. Apr 2015, 10:42

Re: Wer soll/kann die Studienkosten angeben: Eltern o. Stude

Beitrag von Ariane »

Hallo
und vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Ich hatte gehört, dass Studenten irgendwie die Steuererklärung "unter Vorbehalt" abgeben sollen, da sie später evt. die Ausbildungskosten oder einen Teil davon absetzen könnten. Daher meine Frage. Ich frage mich, ob es nicht sinnvoll ist, wenn auf Kaufquittungen der medizinischen Fachbücher, Kitteln etc. besser der Name meiner Tochter steht - es ist ja ihre Ausbildung.
Viele Grüße, Ariane
muemmel
Beiträge: 4850
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Wer soll/kann die Studienkosten angeben: Eltern o. Stude

Beitrag von muemmel »

Und was genau haben Sie am ersten Satz meines Posts nicht verstanden? Und übrigens können Studenten keineswegs grundsätzlich alles "später absetzen" - das können überhaupt nur Personen in Zweitausbildung und auch da klappt es nicht immer.
Ariane
Beiträge: 4
Registriert: 13. Apr 2015, 10:42

Re: Wer soll/kann die Studienkosten angeben: Eltern o. Stude

Beitrag von Ariane »

Hallo Mümmel, danke für deine Rückmeldung! Dein Post war durchaus zu verstehen, ich hatte nur gehört, dass es ggf. mit Blick auf die Zukunft doch Möglichkeiten geben könnte, dass man aber jetzt schon Einspruch einlegen solle. Daher nochmals meine Nachfrage. Ich habe die Info, die ich meinte, jetzt auch gefunden, hier ist sie. Denn wenn man den Einspruch jetzt nicht einlegt, dann klappt das später nicht:


So setzen Sie Ausbildungskosten von der Steuer ab

BFH hält derzeitige Regelung für verfassungswidrig

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH) muss sich der Staat auch an den Kosten einer Erstausbildung beteiligen und die Aufwendungen als Werbungskosten zulassen. Gesetzlich ist das bisher allerdings ausgeschlossen (§ 9 Abs. 6 EStG). Der BFH hält dies jedoch für verfassungswidrig und hat es dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (BFH, Beschluss vom 17.07.2014, Az. VI R 8/12, Az. VI R 2/12).

Sie sollten Ihre Ausgaben für Ihr Erststudium in der Steuererklärung daher ruhig bei den Werbungskosten und nicht bei den Sonderausgaben eintragen. Wenn das Finanzamt Ihnen daraufhin nur den auf 6.000 Euro begrenzten Sonderausgabenabzug zugesteht, sollten Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Verweisen Sie in Ihrem Einspruch auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren (2 BvL 25/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14 und 2 BvL 27/14). So können Sie später von einer möglichen positiven Entscheidung des Gerichts profitieren.

Mehr hierzu bei:
http://www.finanztip.de/ausbildungskost ... z3XDOD2dAB
http://www.finanztip.de/ausbildungskosten/

Viele Grüße
Ariane
muemmel
Beiträge: 4850
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Wer soll/kann die Studienkosten angeben: Eltern o. Stude

Beitrag von muemmel »

Ja und? Deswegen soll Ihre Tochter eine versuchte Hinterziehung begehen, indem sie Kosten absetzt, die sie nicht getragen hat? Und Sie möchten nur für den Fall, daß dieser Rechtsstreit eventuell möglicherweise in 7 Jahren mal gewonnen wird, auf die Absetzung Ihres Unterhaltes (das wäre nämlich die legale Variante) verzichten? Das ist mir jetzt echt unverständlich...
Ariane
Beiträge: 4
Registriert: 13. Apr 2015, 10:42

Re: Wer soll/kann die Studienkosten angeben: Eltern o. Stude

Beitrag von Ariane »

Also erstmal:
Ich will nix Illegales tun.

Meine Tochter erhält von mir eine Monatssumme für ihren Lebensunterhalt. Davon bestreitet sie alle Kosten, überweist auch die Miete (im Vertrag stehe aber ich, weil der Vermieter nicht mit Studenten abschließt).

Es geht mir einzig darum, ob es Sinn macht, dass es über sie läuft oder über mich (die Kosten sind ja angefallen, es ging mir nur darum, wo/wie man sie am besten absetzt. Ich kenne mich im Steuerrecht nicht aus, deshalb bin ich ja hier ;) .

Wenn es illegal wäre, dann würde das FA es ja - zu recht - sowieso ablehen.
muemmel
Beiträge: 4850
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Wer soll/kann die Studienkosten angeben: Eltern o. Stude

Beitrag von muemmel »

Ich will nix Illegales tun. Na schön - lassen wir mal die Legalität außen vor. Sie beide jetzt die Wahl zwischen 2 Alternativen:
1. Sie selbst setzen das Geld sofort als Unterhalt ab.
2. Ihre Tochter setzt ihre Studienkosten ab, was mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht klappen wird - es handelt sich da um ein Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang. Abgesehen davon läßt sich weder die Miete absetzen (nur bei doppelter Haushaltsführung - wenn Ihre Tochter also zweiWohnungen hat) noch die Krankenversicherung (die gehört nicht zu den Werbungskosten). Und sollte es mit den restlichen Ausgaben doch noch klappen, gibt es da auch noch einige Fallen - hier ist ein solcher Fall, dem ich erklären mußte, warum sein ganzer schöner Verlustvortrag wirkungslos verpufft ist: http://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?f=26&t=4207

Wenn Sie Ihrer Tochter was Gutes wollen, dann nehmen Sie doch das Geld, was Sie durch die Absetzung des Unterhaltes vom FA zurückerhalten, legen es auf die hohe Kante und schenken es ihr zum Berufsanfang - das klappt todsicher und wäre übrigens auch steuerfrei.
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