548 € von denen ich nicht weiß wohin?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mobro
Beiträge: 1
Registriert: 16. Feb 2015, 14:59

548 € von denen ich nicht weiß wohin?

Beitrag von mobro »

Hallo Forum,

ich erstelle aktuell meine erste Steuererklärung für das Jahr 2014.

Im Jahr 2014 habe ich nach dem Ende meines Studiums einen Job als Angestellter ab April begonnen.

Während des Studiums, also von Januar bis März habe ich für ein befreundetes Büro neue PCs angeschafft und installiert.
Mit wurde gesagt, dass ich hierfür Rechnungen ohne Abzug der Umsatzsteuer schreiben kann ohne irgendetwas sonst tun zu müssen (also keine Meldung ans Amt, kein Gewerbe, kein gar nix) da die Verdienste sehr gering sind.

Ich habe 2 Rechnungen geschrieben und satte 548 € eingenommen (Netto = Brutto, da nix angezogen oder abgeführt wurde).

Wie kann / muss ich diesen Betrag und diese "Arbeit" nun in meiner Steuererklärung aufführen? War das selbstständige Arbeit oder war es freiberufliche?

Ich bin natürtlich gerne bereit die paar Euro nachträglich abzuführen, falls ich etwas falsch gemacht haben sollte.

Ich wäre für Tips, wie ich diese Einnahmen nun angeben soll sehr dankbar.

Ich nutze übrigens das Steuerprogramm Tax2015.
muemmel
Beiträge: 4944
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: 548 € von denen ich nicht weiß wohin?

Beitrag von muemmel »

Wie kann / muss ich diesen Betrag und diese "Arbeit" nun in meiner Steuererklärung aufführen? War das selbstständige Arbeit oder war es freiberufliche?Das war freiberufliche Tätigkeit.
Ich bin natürtlich gerne bereit die paar Euro nachträglich abzuführen, falls ich etwas falsch gemacht haben sollte. Das wird nicht nötig sein. Sie waren ja offenbar 3 Monate ohne Beschäftigung - vermutlich führt das zu einer Erstattung, die größer ist als Nachzahlung bezüglich der 548 Euro. Kurzum: Sie werden wohl trotzdem was wiederbekommen und sollten daher Ihre Steuererklärung demnächst in Angriff nehmen. Falls Sie 01-04/14 noch Student waren, können Sie einschlägige Kosten auch angeben - nicht nur Studienkosten, sondern z. B. auch die Kosten der Krankenversicherung (die gehören in die Anlage VW, die man grundsätzlich auch ausfüllen sollte).
daniell
Beiträge: 31
Registriert: 8. Jul 2013, 17:53

Re: 548 € von denen ich nicht weiß wohin?

Beitrag von daniell »

muemmel hat geschrieben:Wie kann / muss ich diesen Betrag und diese "Arbeit" nun in meiner Steuererklärung aufführen? War das selbstständige Arbeit oder war es freiberufliche?Das war freiberufliche Tätigkeit.
Ich bin natürtlich gerne bereit die paar Euro nachträglich abzuführen, falls ich etwas falsch gemacht haben sollte. Das wird nicht nötig sein. Sie waren ja offenbar 3 Monate ohne Beschäftigung - vermutlich führt das zu einer Erstattung, die größer ist als Nachzahlung bezüglich der 548 Euro. Kurzum: Sie werden wohl trotzdem was wiederbekommen und sollten daher Ihre Steuererklärung demnächst in Angriff nehmen. Falls Sie 01-04/14 noch Student waren, können Sie einschlägige Kosten auch angeben - nicht nur Studienkosten, sondern z. B. auch die Kosten der Krankenversicherung (die gehören in die Anlage VW, die man grundsätzlich auch ausfüllen sollte).
Treffend formuliert.
Vorhersagen sind schwierig. Vor allem, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen.
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