Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Zu welchem Zeitpunkt muss ich spätestens meine Steuererklärung abgeben?
Vorhersagen sind schwierig. Vor allem, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen.
Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Hi,
allgemeine Abgabepflicht für das Steuerjahr ist bis zum 31.05. des Folgejahres, also für 2014 bis zum 31.05.2015.
Wenn du steuerlich beraten bist, verlängert sich das bis zum 31.12.2015, es sei denn, dass das Finanzamt eine frühere Frist setzt.
MfG
allgemeine Abgabepflicht für das Steuerjahr ist bis zum 31.05. des Folgejahres, also für 2014 bis zum 31.05.2015.
Wenn du steuerlich beraten bist, verlängert sich das bis zum 31.12.2015, es sei denn, dass das Finanzamt eine frühere Frist setzt.
MfG
Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Und wenn man keine abgeben muss, sondern nur eine abgeben möchte, hat man vier Jahre Zeit.
Danach ist die allerdings verjährt.
Danach ist die allerdings verjährt.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Super danke für die Hilfe!StephanM hat geschrieben:Hi,
allgemeine Abgabepflicht für das Steuerjahr ist bis zum 31.05. des Folgejahres, also für 2014 bis zum 31.05.2015.
Wenn du steuerlich beraten bist, verlängert sich das bis zum 31.12.2015, es sei denn, dass das Finanzamt eine frühere Frist setzt.
MfG
Vorhersagen sind schwierig. Vor allem, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen.
Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Petz hat geschrieben:Und wenn man keine abgeben muss, sondern nur eine abgeben möchte, hat man vier Jahre Zeit.
Danach ist die allerdings verjährt.
In diesem Fall zählt nicht die Abgabe der Steuererklärung, sondern es handelt sich um die Festsetzungsfrist von 4Jahren. D.h. das der Steuerbescheid nach 4 Jahren bei dir sein muss und nicht, das du am 31.12. des Ablaufjahres noch abgeben kannst.
Beginn der Festsetzungsfrist ist bei Nicht-Verpflichtung zur Abgabe der Ablauf des Kalenderjahres, um dessen Einkünfte es geht. Bei einer Verpflichtung zur Abgabe beginnt die Frist mit Ende des Jahres in dem die Erklärung abgegeben wurde oder spätestens 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, um dessen Einkünfte es geht.
MfG
Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Diese Aussage ist schlicht und einfach falsch.In diesem Fall zählt nicht die Abgabe der Steuererklärung, sondern es handelt sich um die Festsetzungsfrist von 4Jahren. D.h. das der Steuerbescheid nach 4 Jahren bei dir sein muss und nicht, das du am 31.12. des Ablaufjahres noch abgeben kannst
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Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Welcher Teil an meiner Aussage soll Falsch sein ?
Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
genau das was ich zitiert habe.
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Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
§169 AO Festsetzungsfrist (nicht Abgabefrist)
Absatz 1 Nummer 1
"der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat "
also das Absenden des Bescheides, was um 1-2 Tage vor der Bekanntgabe des Bescheides liegt.
Absatz 1 Nummer 1
"der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat "
also das Absenden des Bescheides, was um 1-2 Tage vor der Bekanntgabe des Bescheides liegt.
Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Ich würde mir bei der Steuererklärung nicht bis zum letzten Tag Zeit lassen, denn es kann ja da durchaus auch zu Nachbesserungen kommen und dann zieht sich das Ganze schön in die Länge.
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Unsinn: wichtig ist der Eingang beim FA!kreissel hat geschrieben:Ich würde mir bei der Steuererklärung nicht bis zum letzten Tag Zeit lassen, denn es kann ja da durchaus auch zu Nachbesserungen kommen und dann zieht sich das Ganze schön in die Länge.
Lia
Re: Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Deine Aussage hätte zur Folge, dass ein Steuerpflichtiger seine Erstattung nicht mehr bekommt, wenn das Finanzamt die Bearbeitung nur lange genug hinaus zögert.StephanM hat geschrieben:Welcher Teil an meiner Aussage soll Falsch sein ?
Du meinst, dass das Finanzamt nur bis zu diesem Zeitpunkt schätzen darf, bis dahin muss natürlich der Steuerbescheid das FA verlassen haben.
Hat man aber einen Antrag gestellt durch Abgabe einer Steuererklärung, ist dieser Antrag bis zur Bearbeitung nicht verjährt.
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