Fernstudium absetzbar? Werbungskosten?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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chrisbeart
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Fernstudium absetzbar? Werbungskosten?

Beitrag von chrisbeart »

Guten Tag zusammen,

ich habe diesjahr ein Fernstudium in Weimar angefangen und komme aus Leipzig. Da ich 3x in diesem Jahr für 3 Module ca 800€ ausgegeben habe wollte ich nachfragen ob die Kosten des Studiums absetzbar sind und in welcher Höhe? Unter welchem Punkt in der Steuererklärung könnten die Kosten angesetzt werden?

Des Weiteren bin ich immer zum Modulabschluss eine Woche in Weimar gewesen. Hotel und Fahrtkosten habe ich komplett selber getragen. Sind auch diese absetzbar?

Über ein Feedback wäre ich Ihnen sehr dankbar.

VG

Chris
muemmel
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Re: Fernstudium absetzbar? Werbungskosten?

Beitrag von muemmel »

Das ist alles absetzbar, und darüber hinaus auch noch die Verpflegungspauschale - die Frage ist nur, als was. Ist es eine Erstausbildung, d. h., Sie haben bisher keinerlei Berufsabschluß per Lehre oder Studium erworben, sind es Sonderausgaben. Handelt es nicht um eine Erstausbildung, sind es Werbungskosten. Und das Besondere an WK ist, daß sie sich erst ab 1.000 Euro auswirken. Wenn Sie zu den Studienkosten mal Ihre WK in Bezug auf Ihre Arbeit, also namentlich die Pendlerpauschale, addieren, werden Sie aber vermutlich über 1.000 Euro kommen. Und der Teil kann dann erfolgreich abgesetzt werden. Wenn Sie sich also mal zu der oben gestellten Frage äußern und dann auch erwähnen, ob Sie eine Arbeitnehmertätigkeit ausüben, sehen wir weiter.
chrisbeart
Beiträge: 4
Registriert: 19. Dez 2014, 07:30

Re: Fernstudium absetzbar? Werbungskosten?

Beitrag von chrisbeart »

Hallo und vielen Dank bereits vorab für Ihre Antwort.

Ich hatte bereits ein Vollzeitstudium genoßen und bin danach in den öffentlichen Dienst. Nun studiere ich berufsbegleitend mit diesem Fernstudium. Die Pendlerpauschale für das jahr beträgt bei mir ca. 1040€. Demnach könnte ich die gesamten Kosten vollends abgelten fürs Studium oder?

Ich habe außerdem Hotelrechnungen. Kann ich die auch komplett absetzen?

VG
muemmel
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Re: Fernstudium absetzbar? Werbungskosten?

Beitrag von muemmel »

Demnach könnte ich die gesamten Kosten vollends abgelten fürs Studium oder? Ja.
Ich habe außerdem Hotelrechnungen. Kann ich die auch komplett absetzen? Es kommt drauf an - wenn das Früstück mit drin ist, wird die Rechnung um 4,80 Euro gekürzt. Und ansonsten gibt es noch die Verpflegungspauschale. Nehmen wir mal eine Woche (Mo-Fr) Abwesenheit von Leipzig an - da fallen für An- und Abreisetag je 12 Euro an und für die komplett in Weimar verbrachten Tage (Di-Do) je 24 Euro: Macht 96 Euro. Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand
chrisbeart
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Re: Fernstudium absetzbar? Werbungskosten?

Beitrag von chrisbeart »

Ahhh ok, das ist mir neu - vielen Dank! Aber unabhängig von der Verpflegungspauschale wo setzt man die Hotelrechnungskosten für das Zimmer an? Auch als Werbekosten? Und ist die Fahrt nach Weimar auch mit 0,30 € absetzbar?
muemmel
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Re: Fernstudium absetzbar? Werbungskosten?

Beitrag von muemmel »

Auch als Werbekosten? Natürlich.
Und ist die Fahrt nach Weimar auch mit 0,30 € absetzbar? Sofern Sie mit dem Auto gefahren sind - ja. Übrigens zählen hier, anders als als bei der Pendlerpauschale, die gefahrenen Kilometer und nicht die Entfernungskilometer.
chrisbeart
Beiträge: 4
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Re: Fernstudium absetzbar? Werbungskosten?

Beitrag von chrisbeart »

Hallo,

heute habe ich die Steuererkärung dank WISO Internetsparbuch vorbereitet. Dabei ist mir aufgefallen, dass nicht die gesamten Studiumskosten abgesetzt werden automatisch. Und zwar habe ich die Bemessungsgrenze der Werbungskosten von 1000€ bereits mit den Fahrtkosten zur Arbeit erreicht. Dann habe ich ca 2300€ an Studiumsgebühren für das Fernstudium ausgegeben. Da aber das zweite Modul vom 01.10.2014 bis 30.03.2015 geht und ich auch so eingegeben habe (insgesamt 1600€ kosten) und das vorherige Modul vom 30.04.2014 bis 01.10.2014 mit 700€ angegeben sind nun meine Frage: Werden die Kosten zeitlich gesplittet? Weil ich auf eine Gutschrift von ca 1500€ laut Programm komme und nicht auf 2300€?! Sprich splittet er die 1600€ gleichmäßig auf:

800€ anteilsmäßig plus 700 für das erste Modul => 1500€ ?

Oder muss man das anders angeben bei der Steuer? Vielleicht weils in 2014 begonnen hat muss es auch dort vollständig abgesetzt werden?

Für eine Rückinfo wäre ich Euch sehr dankbar!

VG
muemmel
Beiträge: 4850
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fernstudium absetzbar? Werbungskosten?

Beitrag von muemmel »

Es gilt das Abflußprinzip - Zahlungen werden in dem Jahr abgesetzt, in dem sie "abgeflossen" sind, d. h., in dem sie geleistet wurden.
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