Hallo Wissende,
Ehepaar ist gemeinsam veranlagt, Herr CH Stkl 3, Ehefrau D Stkl. 5. Herr CH wird vermisst.
Frau D verliert aufgrund Firmeninsolvenz Arbeitsplatz. ALG nun nach dem schlechten netto aus Stkl. 5. Herr CH hat keinerlei Einkommen mehr, ist nicht auffindbar (polizeil. Fahndung läuft wg. depressiver Erkrankung Herr CH), kann also einem Wechsel der Stkl. nicht zustimmen.
Kann Frau D die Steuerklasse wechseln? Ab wann? Durch die Berechnung des ALG nach der schlechten Stkl.5 ist Frau D jetzt auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Was kann sie tun?
Vielen Dank für jede Hilfe
catse
Steuerklassenwechsel
Re: Steuerklassenwechsel
Oooo....
Wenn Fr. D. beide Steuerkarten hat, kann sie d. Steuerklasse wechsel. Mehr weiss ich auch nicht! Viel Glück!!
Wenn Fr. D. beide Steuerkarten hat, kann sie d. Steuerklasse wechsel. Mehr weiss ich auch nicht! Viel Glück!!