Trinkgelder
Trinkgelder
Hallo,
mich interessiert, ob man Trinkgelder in der Steuererklärung angeben muss, ob es eventuell eine Pauschale gibt oder ob man sie ganz außen vor lassen kann?
Danke vorab
D.
mich interessiert, ob man Trinkgelder in der Steuererklärung angeben muss, ob es eventuell eine Pauschale gibt oder ob man sie ganz außen vor lassen kann?
Danke vorab
D.
Re: Trinkgelder
Maßgeblich für die Besteuerung ist, wer das Trinkgeld empfängt. Arbeitnehmer können sich in der Regel freuen: Ein von Dritten erhaltenes Trinkgeld ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es freiwillig und ohne Rechtsanspruch fließt. Hat der Arbeitnehmer auf Zuschläge allerdings einen vertraglichen Anspruch, werden sie steuer- und sozialversicherungspflichtig. Hierzu zählen etwa feste prozentuale Bedienungszuschläge in der Gastronomie oder Metergelder im Möbeltransportgewerbe. Zudem darf die Zahlung grundsätzlich nicht durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer erfolgen. „Trinkgelder sind nur dann steuerfrei, wenn sie Mitarbeiter zusätzlich zum Arbeitsentgelt und direkt von Dritten erhalten“, betont BVBC-Präsidentin Bärbel Ettig. Andernfalls sind Arbeitgeber verpflichtet, die Zuschläge als Lohnbestandteile in der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen. Quelle: http://www.bvbc.de/bvbc-info/pressemeld ... rfrei.html
Re: Trinkgelder
Danke für die ausführliche Antwort, das ist ja echt total interessant. Das heißt, dass meine schlecht verdienende Friseuse mein großzügiges Trinkgeld behalten kann, während die Bedienung im Restaurant, die auch nicht gerade üppig bezahlt wird unter Umständen leer ausgeht. Meine Tochter jobbt nebenher in einem Kaffee, dort wird das Trinkgelld gesammelt und einmal pro Woche anteilig an die Mitarbeiter ausbezahlt.
Danke nochmal
D.
Danke nochmal
D.
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- Registriert: 10. Nov 2014, 14:31
Re: Trinkgelder
Es hört sich wahrlich etwas befremdlich an, aber das deutsche Steuergesetz ist ja nichts für logisch interessierte.
Re: Trinkgelder
Das ist wohl wahr
Grüße
D.
Grüße
D.
Re: Trinkgelder
Es gibt leider für den reinen Begriff "Trinkgeld" keine eindeutigen Regelungen, sondern nur Einzelfall-abhängige. Ziemlich bescheuert, meiner Meinung nach.