Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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DennyFrage
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Registriert: 8. Aug 2014, 21:16

Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

Beitrag von DennyFrage »

"Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung"

Hallo liebe Forumsmitglieder,

angemeldet habe ich mich hier um Hilfestellung bei meiner ersten Steuererklärung zu erbitten. Gerade gestern habe ich den Bescheid bekommen.

2013 war ich ab Februar und dann anschließend bis Feb 14 arbeitssuchend, gleichsam freiberuflich tätig. Als Kleinunternehmer habe ich vereinzelt Jobs angenommen, bin jedoch nicht über den Freibetrag von 8000 etwas € gekommen. Für jene Arbeitstage meldete ich mich beim Arbeitsamt ab.

Nun würde ich gerne wissen wie ich diesen Umstand in meinen Formularen angebe und ob das AG1 steuerlich geltend gemacht werden kann, weiter ob ich, obwohl unter Freibetrag, eine Einkommenssteuernachzahlung erwarten muss.

Gerne möchte ich als absoluter Neuling noch erfragen wie genau ich meine vereinzelten Aufträhe "beweise"; Muss ich die Kontoauszüge zu den Rechnungen beiliegen? Wenn ja, für das ganze Jahr oder nur für den Auftrag?

Ausserdem habe ich leider bei der laufenden Rechnungsnummer zwei mal einen Fehler drinnen, ist dies nun eine Katastrophe, oder kann ich das korrigiert erneut ausdrucken? (Habe zwei Mal eine höhere Nummer als richtig gewesen wäre..)

Sehr würde ich mich ausserdem über Auskunft zu den auszufüllenden Formularen freuen und was ich anbei legen muss. Die Rechnungen kann ich einfach ausdrucken, richtig?

Beste Grüße und im Vorraus mehr als viel, viel Dank!

Denny
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

Beitrag von muemmel »

Nun würde ich gerne wissen wie ich diesen Umstand in meinen Formularen angebe und ob das AG1 steuerlich geltend gemacht werden kann, weiter ob ich, obwohl unter Freibetrag, eine Einkommenssteuernachzahlung erwarten muss. Na sicher müssen Sie das Alg 1 angeben - das unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Und das wiederum könnte durchaus zu einer Steuerforderung führen. Da die Abgabefrist für 2013 längst um ist, werden wohl noch mal 10 % Verspätungszuschlag obendraufkommen. Andererseits habe Sie im Januar 2013 ja vermutlich Steuern gezahlt - das ist entsprechend gegenzurechnen.
Mal als Beispiel: Sie haben im Januar 1500 Euro verdient. Dann waren Sie arbeitslos und haben in den 11 Monaten 8000 Euro Alg 1 bekommen. Außerdem hatten Sie 4000 Euro Gewinn im Gewerbe. Auf den Arbeitslohn wurden 94 Euro Einkommensteuer und 2 Euro Soli erhoben. Da sind dann 20 Euro nachzuzahlen, was sich durch den Verspätungszuschlag noch auf 32 Euro erhöhen würde.
Gerne möchte ich als absoluter Neuling noch erfragen wie genau ich meine vereinzelten Aufträhe "beweise"; Muss ich die Kontoauszüge zu den Rechnungen beiliegen? Wenn ja, für das ganze Jahr oder nur für den Auftrag? Zunächst mal müssen Sie bloß die Formulare ausfüllen - wenn das FA die Rechnungen sehen will, meldet es sich schon.
Sehr würde ich mich ausserdem über Auskunft zu den auszufüllenden Formularen freuen Mantelbogen, Anlage N, Anlage G, Umsatzsteuererklärung (nur elektronisch, nicht als Formular verfügbar).
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