1%-Regel, dienstlich genutzter Leihwagen

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Shawn46
Beiträge: 3
Registriert: 22. Mär 2014, 17:25

1%-Regel, dienstlich genutzter Leihwagen

Beitrag von Shawn46 »

Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum, ansonsten möchte ich einen Mod bitten das Thema entsprechend zu verschieben. Danke!
Folgende Situation:
Ich habe Anfang des Jahres einen neuen Job mit Home-Office angefangen und durfte auch einen neuen (Firmen-)Wagen bestellen. Da es bekanntermaßen etwas dauert bis ein bestelltes Fahrzeug tatsächlich geliefert wird, habe ich seither einen Mietwagen bekommen welchen ich ausschließlich dienstlich nutze, hierfür führe ich auch von Anfang an ein Fahrtenbuch.(Habe ich für den Fall der Fälle angefangen, offenbar ist das auch gut so...)
Mein Chef meinte, ich sollte private Fahrten mit dem Leihwagen möglichst vermeiden (offiziell werden die Leihwagen nur dienstlich genutzt). Gesagt, getan.
Nun wurde mir auf meiner ersten Gehaltsabrechnung aber der geldwerte Vorteil des Leihwagens als 1%-Regel angerechnet. Daraufhin habe ich meinen Vorgesetzten kontaktiert, dem diese Vorgehensweise auch neu war.
Er hat daraufhin Rücksprache mit der Personalabteilung gehalten und von dieser wurde ihm mitgeteilt dass immer, auch bei Leihwagen, die 1%-Regel Anwendung findet!
Wenn man das Fahrzeug nicht privat nutzen möchte, muss man eben ein Fahrtenbuch führen und kann das dann bei der Einkommenssteuererklärung gelten machen.
Ist dies tatsächlich so oder hat die Personalabteilung nicht die richtigen Informationen?
Danke!

Gruß
Shawn46
Beiträge: 3
Registriert: 22. Mär 2014, 17:25

Re: 1%-Regel, dienstlich genutzter Leihwagen

Beitrag von Shawn46 »

Ich bin vor kurzem über einen Artikel zum Thema Steuererklärung und Dienstwagen in der WiWo 15/2014 gestolpert:
25 Tipps für ihre Steuererklärung
Fahrtkosten und Dienstwagen: Wer wenig privat fährt, sollte ein Fahrtenbuch führen....
Ob sie die Fahrtenbuch-Methode auch nutzen dürfen, wenn sie das Fahrtenbuch nur einige Monate geführt haben, muss der BFH noch entscheiden (VI R 35/12).
Allein die Möglichkeit der Privatnutzung führt zu einer Steuerpflicht. (VI R 31/10)
Das ich das Fahrtenbuch nur einige Monate führe (bis eben der "richtige" Dienstwagen geliefert wird) trifft ja auf mich zu, leider finde ich nirgends etwas zum Thema Leihwagen, der vom Arbeitgeber bis zum Liefertermin des Dienstwagens gestellt wird.
Kenn sich hier jmd mit diesem Thema etwas besser aus?
Danke!
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